Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 126

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Das Gericht kann, sofern in der Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist, nach Lage der Akten entscheiden, wenn in einem Termin keiner der Beteiligten erscheint oder beim Ausbleiben von Beteiligten die erschienenen Beteiligten es beantragen.

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published on 11/04/2019 00:00

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird nicht zuge
published on 01/03/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist im Wege eines Überprüfungsantrags die Höhe der laufenden Leistungen zur Sic
published on 13/10/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung. Die 1963 geborene Klägerin erhält -
published on 06/06/2016 00:00

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg - S 13 AS 896/15 - vom 13.04.2016 wird zugelassen. II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt. Gründe Das Sozial
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