(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.

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1 Artikel zitieren Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 110 Inkrafttreten.

Gesellschaftsrecht: Sozialversicherungspflicht: Schuldrechtliche Stimmrechtvereinbarung bleibt ohne Wirkung

21.09.2017

Fehlt einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, Entscheidungen abzuwehren, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Referenzen - Gesetze | Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 110 Inkrafttreten

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 110 Inkrafttreten zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 110 Inkrafttreten wird zitiert von 4 anderen §§ im Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 160


(1) Gegen das Urteil eines Landessozialgerichts und gegen den Beschluss nach § 55a Absatz 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundessozialgericht nur zu, wenn sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts oder in dem Beschluß des Bu

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 183


Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 73a


(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme des § 127 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. Macht der Beteiligte, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, von seinem Recht, einen Rechtsanwalt

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 199


(1) Vollstreckt wird 1. aus gerichtlichen Entscheidungen, soweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes kein Aufschub eintritt,2. aus einstweiligen Anordnungen,3. aus Anerkenntnissen und gerichtlichen Vergleichen,4. aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen,5

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612 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 110 Inkrafttreten.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 08.02.2011 und der Bescheid der Beklagten vom 20.10.2009 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Verletztenrente für den Arbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 4 KR 49/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - L 2 U 260/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 11.05.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 08.02.2010 (statt 12.02.2010) sowie vom 07.07.2010 in

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - L 15 BL 11/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Nov. 2016 - L 15 RF 35/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 30.08.2016 wird auf 616,53 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 U 74/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 24. Nov. 2016 - L 15 RF 31/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der gerichtlichen Festsetzung der Entschädigung wegen des Gerichtstermins am 23.06.2016 wird abgelehnt. II. Die Entschädigung des Antragstel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 13 R 473/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 1. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 21. Nov. 2016 - L 15 RF 32/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 20.09.2016 wird auf 589,05 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 15 RF 29/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 31.05.2016 wird auf 2.791,15 EUR festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG)

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Mai 2016 - L 19 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.04.2014 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 20 VJ 5/11

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15. Juni 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 2 U 484/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 27. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wir nicht zugelas

Sozialgericht München Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 4 SB 1036/14

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Gutachten gem. § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) von Frau Dr. K. vom 15.03.2016 und Dr. C. vom 08.07.2016 auf die Staatskasse wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten der Guta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Nov. 2016 - L 15 SB 156/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 20. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I.St

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - L 15 BL 8/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29. Oktober 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. III. A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 3 U 477/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 11. November 2015 werden zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2019 - L 15 VJ 9/16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24. Oktober 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 610/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 654/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 22. Mai 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 1104/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1958 geborene Kläger hat ausweislich seines Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung von September 1973 bis Juli 1975 in der ehemaligen

Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Jan. 2014 - S 8 SB 381/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tatbestand Die Klägerin strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 40 an. Bei dem 1971 geborenen Kläger war mit Bescheid des Beklagten vom 12. Juli 2011 die Feststellung eines GdB abgelehnt worden, weil kein GdB von w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 P 77/13

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 01.10.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 01.09.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.01.2011 in der Fassung des Teilan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2014 - L 2 R 466/12 B

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 1. März 2012 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird au

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 13 R 108/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 18. Jan. 2019 - S 21 KR 33/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Kostenübernahme einer immunbiologischen Behandlung mit Hyperthermie, Boswellia Ca

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Juni 2016 - L 5 KR 200/13

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Weiterzahlung von Krankengeld über den 03.10.2010 hinaus. 1. Der 1961 geborene Kläger ist gesetzlich krankenversichertes Mitglied der Beklagten bei Begründung der Mitgliedschaft

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2016 - L 19 R 395/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 09.04.2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 01.02.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2013 abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird der Beklagte unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Januar 2013 und unter Abänderung des Bescheids vom 8. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Sep

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Aug. 2016 - L 15 SF 128/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschäd

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Aug. 2016 - L 15 RF 28/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 07.04.2016 wird auf 2.000,- € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (J

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 06. Okt. 2015 - L 15 SF 323/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 25.09.2014 wird auf 1.500,- € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (J

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Aug. 2016 - L 15 RF 21/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Die Vergütung für das Gutachten vom 23.02.2016 wird auf 4.017,47 € festgesetzt. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Vergütung eines Gutachtens nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 21. Apr. 2015 - S 8 SB 185/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Klägerin hat die Kosten des Gutachtens des Dr. L. vom 23. Oktober 2014 und des Gutachtens der Dr. E. vom 12. Januar 2015 endgültig zu tragen. Gründe Über die endgültige Kostentragungspflicht für ein Gutacht

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 09. Aug. 2016 - L 15 SF 160/16 E

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Der Antrag der Erinnerungsführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Erinnerung wird abgelehnt. Gründe I. Die Erinnerungsführerin begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2017 - L 20 VJ 1/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 20 KR 502/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 2 U 371/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15.07.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Sozialgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - S 9 VJ 2/06

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Es wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26.10.2005 sowie des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2006 festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist dem Kläger wegen eines im Zusammenhang mit der Impfung vom 28.06.2001 erlitte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - L 15 VS 19/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Versorgung ab Erkrankung des Ehemanns der Klägerin wird abgewiesen. II. Außergerichtliche K

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2016 - L 15 SB 17/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 13. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Juni 2019 - L 17 U 340/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 01.08.2018 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Die Ent

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. März 2016 - L 15 SB 237/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 23. November 2015, Az.: S 3 SB 178/14, in Ziffer II. wird aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Kosten für die ergänzende Stellungnahme des Dr. S. vom 01.09.2

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2016 - L 15 SB 227/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Zugrunde liegt ein Rechtsstreit aus dem Schwerbehindertenrecht, in dem der Kläger und jetzi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 13 R 250/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 11. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2015 - L 15 SB 163/13

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 17. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2015 - L 15 SB 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B-Straße, B-Stadt - - gegen ..., vertreten durch das Zentrum ... Familie und Soziales, ..

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Juni 2015 - L 13 R 197/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Gründe Hauptschlagwort: Erwerbsminderung Schmerzstörung Überwindbarkeit Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwäl

Sozialgericht Augsburg Urteil, 04. Aug. 2016 - S 1 R 106/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 12. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Februar 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streiti

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2019 - L 7 U 306/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand