Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 107
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Den Beteiligten ist nach Anordnung des Vorsitzenden entweder eine Abschrift des Protokolls der Beweisaufnahme oder deren Inhalt mitzuteilen.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 03.12.2018 00:00
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 29.05.2017 wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Streitig ist die Festsetzung der Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Abschriften in
published on 31.08.2017 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an da
published on 08.02.2012 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. August 2011 aufgehoben.
published on 01.07.2010 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2010 wird das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten V
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