Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 107

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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Den Beteiligten ist nach Anordnung des Vorsitzenden entweder eine Abschrift des Protokolls der Beweisaufnahme oder deren Inhalt mitzuteilen.

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published on 03/12/2018 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 29.05.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Abschriften in
published on 31/08/2017 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Februar 2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an da
published on 08/02/2012 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. August 2011 aufgehoben.
published on 01/07/2010 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2010 wird das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten V
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