(1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde. Die Klage soll einen bestimmten Antrag enthalten und von dem Kläger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Orts- und Zeitangabe unterzeichnet sein. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.

(2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt § 67 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 6 GefStoffV 2010

§ 6 GefStoffV 2010 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 6 GefStoffV 2010 zitiert 1 andere §§ aus dem Gefahrstoffverordnung.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 67


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stelle

Referenzen - Urteile | § 6 GefStoffV 2010

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74 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 GefStoffV 2010.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - L 2 P 19/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 06.03.2015 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht München zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Jan. 2017 - S 11 AS 1379/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 21. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. November 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Beruf

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 27. Apr. 2015 - S 4 U 14/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Urteil, 11. Mai 2016 - S 18 R 685/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Juni 2015 verurteilt, an den Kläger Übergangsgeld für die Zeit der Rehabilitationsleistung vom 4. Februar 2015 bis z

Sozialgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - S 44 KR 1273/13

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2013 verurteilt, der Klägerin einen Akustikschalter „AS 1 pro“ als Sachleistung zu gewähren.

Sozialgericht München Endurteil, 10. Mai 2016 - S 37 EG 90/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 22.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.07.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 212/14

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - L 12 KA 65/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Ärztlicher Leiter Beteiligtenfähigkeit MVZ Organisationsform Rechtsträger Unselbstständige Einrichtung Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem R

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Aug. 2015 - L 12 KA 69/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beigeladenen zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.4.2015, S 1 KA 3/15 ER, wird als unzulässig verworfen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendig

Sozialgericht München Urteil, 23. Sept. 2015 - S 33 U 572/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.11.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.09.2012 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - S 1 KA 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Streitwert wird auf 134.982,39 Euro festgesetzt. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2015 - S 18 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14. Mai 2008 in Gestalt des Bescheides vom 16. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht München Urteil, 25. Nov. 2015 - S 33 U 183/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 05.10.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.02.2011 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Stre

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 28. Feb. 2018 - S 13 R 1364/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 13. Oktober 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streit

Sozialgericht München Urteil, 18. Mai 2015 - S 8 EG 1/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2013 verurteilt, dem Kläger für seinen am 03.07.2012 geborenen Sohn B. im zehnten und elften Lebensmonat (=

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. März 2015 - S 3 R 629/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 30.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.06.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligt

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 20. Juli 2016 - S 16 R 674/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreites sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Kurierfa

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 28. Juli 2015 - S 16 R 224/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 152,83 € zu zahlen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits in vollem Umfange zu tragen. III. Die Berufung wird zugelassen. IV. Der Streitwert wird au

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 80/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger verfolgen mit ihrer Klage die Verpflichtung des Beklagten, die Eingliederungsverwaltungsakte

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 81/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit sämtlicher Sanktionsbescheide, die der Beklagte

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 77/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit sämtlicher Meldeaufforderungen, die der Beklagt

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 82/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch der Kläger auf Zahlung von 3.500,00 € unter de

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 1047/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren im Wege der Untätigkeitsklage den Erlass von Bescheiden durch den Beklagten. Di

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 83/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch der Kläger auf Zahlung von 135,00 € monatlich

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 20. Okt. 2016 - S 4 U 114/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 9. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. März 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 08. Juni 2017 - S 16 R 258/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob 6.234,57 Euro, um die der Erstattungsbetrag einer Beitragserst

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - L 7 AS 24/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. Juli 2014, S 46 AS 2940/09, wird als unzulässig verworfen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die

Sozialgericht München Endurteil, 06. Dez. 2018 - S 33 U 542/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten vorliegend über die Anerkennung eines Ereignisses vom 31.01.2017 als Arbeitsunfall

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Apr. 2017 - L 15 AS 253/17 B

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 02.02.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) ist Vermieter von Wohnraum

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 29. Dez. 2016 - S 16 R 838/15

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die Beklagte zusätzlich zu den mit Bescheid vom 06.11.2013 ers

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - L 8 SO 133/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 28. November 2012 wird zurückgewiesen, soweit sie das Ausgangsverfahren S 4 SO 24/09 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Sozialgericht Halle Beschluss, 08. Nov. 2018 - S 17 AY 42/18 ER

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 10. September 2018 wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Prozesskostenhilfeantrag vom 10. September 2018 wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antragsteller mach

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Juni 2018 - L 7 AY 1511/18 ER-B

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. April 2018 abgeändert.Die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Karlsruhe anhängigen Klage S 5 AY 1157/18 gegen den Bescheid vom 10. Januar 20

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 9 SB 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 AY 4220/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass die Berufungsverfahren L 7 AY 1203/17 und L 7 AY 1966/17 durch Rücknahme der Berufungen erledigt sind.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die verbundenen Rechtsstreite betreffen die Frage,

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 6 VG 3286/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. Juni 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Beschädigte

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 7 SO 2541/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren um Sozial

Bundessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2017 - B 10 ÜG 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor Auf die Revision des beklagten Freistaats wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2015 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 4 AS 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Dez. 2016 - L 5 KR 154/16 ER

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Senat wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege des ei

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Apr. 2016 - L 7 SO 1119/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 15. Februar 2010 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. April 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Juni 2007 ve

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 17. Feb. 2016 - L 6 U 4089/15

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. August 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger begehrt die Feststellung einer

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Jan. 2016 - L 19 AS 1863/15 B

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.09.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 Abs. 1 SGG. 4Der Kläge

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 16. Dez. 2015 - S 12 AS 2131/11

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand 1 Die Klägerin bezieht vom Beklagten Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 05.08.2010 beantragte sie die Übernahme von Kosten für Arz

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Aug. 2015 - L 16 KR 224/15 B

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde vom 10.04.2015 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Juli 2015 - L 11 KR 211/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 09.12.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Erstattung der Kosten f

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Juni 2015 - X B 28/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2014  13 K 13321/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. März 2015 - L 1 KR 482/14 B

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Beschwerden des Beklagten gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Münster vom 22.01.2008 und vom 04.07.2014 werden als unzulässig verworfen. Die Festsetzung des Streitwerts mit Beschluss des Sozialgerichts vom 04.07.2014 wird nicht von Amt

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(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die...