Aktiengesetz - AktG | § 2 Gründerzahl
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Aktiengesetz Inhaltsverzeichnis
An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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28/10/2011 18:56
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
SubjectsProspekthaftung
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter (§ 4 Abs. 1 Satz 1) eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens, beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter, 1.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 31/05/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 141/09 Verkündet am: 31. Mai 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH
published on 03/07/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 12/99 Verkündet am: 3. Juli 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 13/07/2015 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 7. November 2013 – 91 O 64/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge auf Auskunftserteilung werden zurückgewiesen
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