(1) Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst

1.
durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit;
2.
durch Beschluß der Hauptversammlung; dieser bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt; die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen;
3.
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft;
4.
mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
5.
mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel der Satzung festgestellt worden ist;
6.
durch Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

(2) Dieser Abschnitt gilt auch, wenn die Aktiengesellschaft aus anderen Gründen aufgelöst wird.

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Insolvenzrecht: Zur Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen

28.11.2013

Eine Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen verletzt eine juristische Person nicht in ihren Grundrechten.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 399 Auflösung wegen Mangels der Satzung


(1) Enthält die Satzung einer in das Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine der nach § 23 Abs. 3 Nr. 1, 4, 5 oder Nr. 6 des Aktiengesetzes wesentlichen Bestimmungen nicht oder ist eine dieser
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 274 Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft


(1) Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre begonnen ist, die Fortsetzung der Gesell
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 394 Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften


(1) Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werd

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 399 Auflösung wegen Mangels der Satzung


(1) Enthält die Satzung einer in das Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine der nach § 23 Abs. 3 Nr. 1, 4, 5 oder Nr. 6 des Aktiengesetzes wesentlichen Bestimmungen nicht oder ist eine dieser

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2002 - V ZR 243/01

bei uns veröffentlicht am 25.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 243/01 Verkündet am: 25. Oktober 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2013 - IX AR (VZ) 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR(VZ) 1/12 vom 19. September 2013 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 E

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2001 - II ZR 225/99

bei uns veröffentlicht am 12.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 225/99 Verkündet am: 12. November 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2010 - IX ZR 188/09

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/09 Verkündet am: 15. April 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 225; AktG §§ 239,

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2006 - II ZR 225/04

bei uns veröffentlicht am 18.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 225/04 Verkündet am: 18. September 2006 V o n d r a s e k Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 225/07 vom 17. Juli 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 34 Abs. 2, § 26 Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2008 - II ZR 116/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 116/08 Verkündet am: 24. November 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Apr. 2018 - 4 K 572/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen (ant

Amtsgericht München Beschluss, 14. Aug. 2018 - 1511 IN 2637/17

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Tenor Der durch die Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan vom 23.07.2018, der von den Beteiligten angenommen wurde, wird nach Anhörung der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Sachwalters gemäß § 248 InsO gerichtlich bestätigt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 26. Apr. 2018 - 4 K 571/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen (ant

Landgericht München I Beschluss, 31. Juli 2015 - 5 HKO 16371/13

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Tenor I. Die Anträge der Antragsteller zu 94) und zu 95) auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung werden verworfen. II. Die von der Antragsgegnerin gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2018 - II ZR 190/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 190/17 Verkündet am: 25. September 2018 Ginter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 38/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 28. September 2016 3 K 742/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 8/16 R

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Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 29. März 2017 - 2 BvL 6/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. § 8c Satz 1 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1912) sowie § 8c Absatz 1 Satz 1 Körperschaftste

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Dez. 2016 - V R 14/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Februar 2016  6 K 2013/12 und der geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid Mai 2012 vom 5. Juli 2012,

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Okt. 2015 - IX R 41/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 5. Mai 2014  7 K 1340/12 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - IX ZB 77/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 77/14 vom 5. März 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den R

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Mai 2013 - 3 K 1339/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 13 v.H. und im Übrigen der Beklagte zu tragen. Tatbestand 1 I. Mit ihrem Klageantrag begehrte die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, sowohl eine Zahlung i.H.v. 7.418,97 €, die auf Umsatzst

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(1) Enthält die Satzung einer in das Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine der nach § 23 Abs. 3 Nr. 1, 4, 5 oder Nr. 6 des Aktiengesetzes wesentlichen Bestimmungen nicht oder ist eine dieser Bestimmungen...