Aktiengesetz - AktG | § 5 Sitz
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Aktiengesetz Inhaltsverzeichnis
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den die Satzung bestimmt.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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13/06/2014 09:12
Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammenbei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,bei Gesellschaften, für die das Montan-Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitg
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 22/03/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 229/09 Verkündet am: 22. März 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 245 Nr. 1, § 32
published on 12/06/2019 00:00
Tenor
Örtlich zuständig ist das Amtsgericht München.
Gründe
I. Die in München ansässige Antragstellerin, eine Beratungsgesellschaft für Finanzdienstleister, begehrt von dem zumindest ursprünglich im Bezirk des
published on 29/07/2015 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Februar 2013 2 K 26/11 aufgehoben.
published on 22/02/2005 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00 - geändert. Die Anordnung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 19.02.1999 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräs
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