(1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über

1.
die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung zu wählen sind;
2.
die Verwendung des Bilanzgewinns;
3.
das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Gesellschaft;
4.
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;
5.
die Bestellung des Abschlußprüfers;
6.
Satzungsänderungen;
7.
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung;
8.
die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung;
9.
die Auflösung der Gesellschaft.

(2) Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt.

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Recht der AG

03.02.2022

Die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital (vgl. § 1 Abs. 1 AktG). Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haften den Gläubigern nu
Recht der AG

Gesellschaftsrecht: Zur Barabfindung beim Delisting

26.12.2013

Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung.

Gesellschaftsrecht: Zum Auskunftsverlangens eines Aktionärs

26.12.2013

Der Vorstand darf eine Auskunft verweigern, wenn es sich auf vertrauliche Vorgänge in den Sitzungen des Aufsichtsrats oder der von ihm bestellten Ausschüsse richtet.

Recht der AG: Zustimmungsbeschluss zu nachteiligen Rechtsgeschäften nur bei Nachteilsausgleich

17.09.2012

zum Hauptversammlungsbeschluss und Nachteilsausgleich bei einer abhängigen Aktiengesellschaft-BGH vom 26.06.12-Az:II ZR 30/11
Allgemeines

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§ 119 MarkenG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 119 MarkenG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 10d Aufsichtsrat des Unabhängigen Transportnetzbetreibers


(1) Der Unabhängige Transportnetzbetreiber hat über einen Aufsichtsrat nach Abschnitt 2 des Teils 4 des Aktiengesetzes zu verfügen. (2) Entscheidungen, die Ernennungen, Bestätigungen, Beschäftigungsbedingungen für Personen der Unternehmensleitung

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2019 - II ZR 364/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 364/18 Verkündet am: 8. Januar 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 179a; GmbHG § 37

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2017 - II ZR 10/15

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 10/15 Verkündet am: 10. Januar 2017 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2001 - II ZR 124/99

bei uns veröffentlicht am 15.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 124/99 Verkündet am: 15. Januar 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2004 - II ZR 154/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 154/02 Verkündet am: 26. April 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein AktG §§ 76,

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2004 - II ZR 155/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 155/02 Verkündet am: 26. April 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZB 26/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 Abs. 1; SpruchG § 1; BörsenG § 39 Abs. 2; AktG § 119 Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zu

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2018 - II ZR 78/17

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 78/17 Verkündet am: 9. Oktober 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2008 - II ZR 108/07

bei uns veröffentlicht am 05.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 108/07 Verkündet am: 5. Mai 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2012 - II ZR 30/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 30/11 Verkündet am: 26. Juni 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AktG § 57, § 241 N

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Apr. 2015 - 7 U 2216/08

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.1.2008 (Az.: 5 HK O 19782/06) in Ziffern IV. und V. aufgehoben. Insoweit werden die Klagen abgewiesen. 2. Die Anschlussberufungen der Kläge

Landgericht München I Endurteil, 20. Dez. 2018 - 5 HK O 15236/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu gleichen Teilen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105% des jeweils zu vollstreckenden

Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Juli 2018 - 7 U 4225/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.11.2017, Az. 8 HK O 6624/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil s

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2018 - II ZR 24/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 24/17 Verkündet am: 10. Juli 2018 Stoll Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 111 Abs. 4 Sa

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2018 - II ZR 359/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. März 2018 - 11 U 35/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 21.03.2017, Az. 11 O 11/16 KfH, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Bundesverfassungsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 2 BvE 2/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Antragsgegnerin hat a) den Antragsteller zu 1. und die Antragstellerin zu 5. sowie den Deutschen Bundestag dur

Landgericht Duisburg Urteil, 09. Nov. 2016 - 25 O 54/12

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.032.618,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen. Der Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin weitere 4.71

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2015 - II ZR 142/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 1 4 2 / 1 4 Verkündet am: 30. Juni 2015 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewe

Oberlandesgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil, 29. Apr. 2015 - III-1 Ws 429/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die im Beschluss der 20. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2014 getroffene Entscheidung, die Anklageschrift vom 15. April 2014 hinsichtlich der Fälle 1 bis 95 nicht z

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Sept. 2013 - 9 Sa 56/13

bei uns veröffentlicht am 20.09.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13.11.2012, Az.: 6 Ca 512/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Zur Klarstellung wird Ziff. 2 des Tenors des angefochte

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 07. Sept. 2011 - 1 BvR 1460/10

bei uns veröffentlicht am 07.09.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung. I.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. März 2011 - X R 45/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr 2001 mit seiner damaligen Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Er hielt 71,18 % de

Landgericht Kiel Urteil, 22. Mai 2008 - 15 O 49/08

bei uns veröffentlicht am 22.05.2008

Tenor Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Nebeninterventionen der Nebenintervenienten zu 1.) bis 6.) werden zurückgewiesen. Die Kosten der Nebeninterventionen werden den jeweiligen Nebenintervenienten

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Dez. 2005 - 5 U 57/04

bei uns veröffentlicht am 08.12.2005

Tenor Auf die wechselseitigen Berufungen der Kläger zu 2.) und 3.) sowie der Beklagten wird das am 7. April 2004 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen (Az. 6 O 17/03) geändert und insgesamt - wie folgt neu gefaßt: Es wird festgest

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2005 - 6 K 284/04

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

Tatbestand   1  Gegenstand des Finanzrechtsstreits ist die Frage, ob der Kläger einen Gewinn aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte (§ 17 Einkommensteuergesetz in der für das Streitja

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 13. Juli 2005 - 20 U 1/05

bei uns veröffentlicht am 13.07.2005

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart 37 O 120/04 (Kammer für Handelssachen) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba