(1) Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Gesellschaft, so finden § 246 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246a, 247, 248 und 248a entsprechende Anwendung. Es ist nicht ausgeschlossen, die Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen. Schafft der Hauptversammlungsbeschluss Voraussetzungen für eine Umwandlung nach § 1 des Umwandlungsgesetzes und ist der Umwandlungsbeschluss eingetragen, so gilt § 20 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes für den Hauptversammlungsbeschluss entsprechend.

(2) Mehrere Nichtigkeitsprozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse können verbunden werden.

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Gesellschaftsrecht: Zur Schiedsvereinbarung für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

10.12.2015

Beschlussmängelstreitigkeiten sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung durch unter Mitwirkung aller Gesellschafter und der Gesellschaft getroffenen Individualabrede „schiedsfähig".

Gesellschaftsrecht: Zur Löschung eines im Handelsregister eingetragenen nichtigen Gesellschafterbeschlusses

08.01.2015

Die Löschung eines nichtigen Beschlusses der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständigen Organe.

Gesellschaftsrecht: Zur Sittenwidrigkeit eines Abfindungsausschlusses

03.09.2014

Eine Bestimmung in der Satzung einer GmbH, nach der im Fall einer Verletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters keine Abfindung zu leisten ist, ist sittenwidrig.

Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage

16.11.2011

durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft

30.10.2011

aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09

Kapitalerhöhung: Verhinderung eines Gesellschafters bei Beschlussfassung

22.12.2010

keine Rücksichtnahme auf verhinderten Gesellschafter, wenn umgehende Maßnahmen die Kapitalerhöhung erforderderlich sind - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Recht der AG: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses

01.09.2010

ist nur durch Berechtigten möglich - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

ZPO: BGH: Zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten

01.10.2009

Anwalt für Zivilrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht

ZPO: Zur Nichtigkeit von HV-Beschlüssen und Abberufung des besonderen Vertreters

01.10.2009

Anwalt für Zivilrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 256 Nichtigkeit


(1) Ein festgestellter Jahresabschluß ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nichtig, wenn 1. er durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft

Aktiengesetz - AktG | § 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns


(1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses, auf dem er beruht, nichtig ist. Die Nichtigkeit des Beschlu

Aktiengesetz - AktG | § 242 Heilung der Nichtigkeit


(1) Die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses, der entgegen § 130 Absatz 1 bis 2 Satz 1 und Absatz 4 nicht oder nicht gehörig beurkundet worden ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Beschluß in das Handelsregister eingetragen

Aktiengesetz - AktG | § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern


(1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung ist außer im Falle des § 241 Nr. 1, 2 und 5 nur dann nichtig, wenn 1. der Aufsichtsrat unter Verstoß gegen § 96 Absatz 4, § 97 Abs. 2 Satz 1 oder § 98 Abs. 4 zusammengesetzt wird;2.
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 20 Wirkungen der Eintragung


(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.2

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen


(1) Rechtsträger mit Sitz im Inland können umgewandelt werden 1. durch Verschmelzung;2. durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);3. durch Vermögensübertragung;4. durch Formwechsel. (2) Eine Umwandlung im Sinne des Absatzes 1 ist au
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 246 Anfechtungsklage


(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied,

Aktiengesetz - AktG | § 246a Freigabeverfahren


(1) Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung nach § 118a Absatz 1 Satz 1, über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, s

Aktiengesetz - AktG | § 247 Streitwert


(1) Den Streitwert bestimmt das Prozeßgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen. Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Ze

Aktiengesetz - AktG | § 248 Urteilswirkung


(1) Soweit der Beschluß durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Der Vorstand hat das Urteil unverzü

Aktiengesetz - AktG | § 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage


Wird der Anfechtungsprozess beendet, hat die börsennotierte Gesellschaft die Verfahrensbeendigung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. § 149 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Leipzig Urteil, 8. Jan. 2016 - 02 HK O 361/14

bei uns veröffentlicht am 03.04.2023

LANDGERICHT LEIPZIG IM NAMEN DES VOLKES   In dem Rechtsstreit    A - Klägerin -   Prozess bevollmächtigte: Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden   gegen   B-AG, vertrete

Landgericht Leipzig Urteil, 10. Juni 2016 - 01 HK 0 828/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2022

IM NAMEN DES VOLKES Landgericht Leipzig wegen Feststellung·   hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann &nbs

Landgericht Leipzig Urteil, 30. Nov. 2015 - 01 HK 0 490/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2022

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch  Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann auf Grund der m&uum
Verwaltungsrecht

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - II ZR 246/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil II ZR 246/09 Verkündet am: 19. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 240

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2016 - X ZR 146/13

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL X ZR 146/13 Verkündet am: 2. Februar 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2016:020216UXZR146.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2012 - II ZR 216/10

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 216/10 vom 17. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart so

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2005 - II ZR 151/03

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 151/03 Verkündet am: 18. April 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2011 - II ZR 229/09

bei uns veröffentlicht am 22.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 229/09 Verkündet am: 22. März 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 245 Nr. 1, § 32

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2009 - II ZR 255/08

bei uns veröffentlicht am 06.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 255/08 Verkündet am: 6. April 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2002 - II ZR 69/01

bei uns veröffentlicht am 25.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 69/01 Verkündet am: 25. November 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2004 - II ZR 288/02

bei uns veröffentlicht am 20.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 288/02 Verkündet am: 20. September 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2004 - II ZB 41/03

bei uns veröffentlicht am 08.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 41/03 vom 8. November 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AktG §§ 246, 249; ZPO §§ 47, 69, 517 a) Die Zustellung des eine aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsk

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2006 - II ZR 46/05

bei uns veröffentlicht am 09.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 46/05 Verkündet am: 9. Oktober 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 112/07

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 112/07 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht München Endurteil, 15. Feb. 2017 - 7 U 3280/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.07.2016, Az. 34 O 23141/15, abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.200,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkt

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Feb. 2018 - 12 AktG 1970/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin mit Klageschrift vom 27.07.2017 erhobene und beim Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4728/17 anhängige Anfechtungsklage gegen den Beschluss der orde

Landgericht München I Endurteil, 27. Aug. 2015 - 5 HK O 223/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 6.12.2014 zu dem TOP 5 „Einziehung von Aktien, die Herabsetzung des Grundkapitals und die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals unter t

Landgericht München I Endurteil, 06. Nov. 2014 - 5 HK O 679/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Hauptversammlung vom 5.8.2013, durch den die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von € 50.000,- um € 100.000,- auf € 150.000,- beschlossen wurde, nicht

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Mai 2016 - 23 U 3572/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2015, Az. 5 HK O 223/15 in Ziffer I. und II. aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. März 2018 - 11 U 35/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 21.03.2017, Az. 11 O 11/16 KfH, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2017 - II ZR 375/15

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 375/15 Verkündet am: 10. Oktober 2017 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - I-6 U 33/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 13.06.2013

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 28. Okt. 2015 - 8 U 73/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten zu 2) und des Streithelfers der Beklagten wird das am 20.02.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, soweit die Klage gegen die Beklagte zu 2) gerichtet ist, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Urteil, 15. Okt. 2015 - 18 U 4/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor Das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 – 90 O 97/14 – wird teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die am 20. Juni 2014 gefassten Gesellschafterbeschlüsse der Beklagten mit den fo

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - I ZB 3/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 3 /14 vom 16. April 2015 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Fall 2; BGB § 138 Ab

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Jan. 2015 - I-6 U 48/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.12.2013 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (22 O 152/11) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst: Die Bek

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2014 - II ZB 18/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z B 1 8 / 1 3 vom 15. Juli 2014 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG § 58 Abs. 1, §§ 59, 380 Abs. 5, § 393 Abs. 3 Satz 2, § 395 Abs. 3, § 398; AktG § 242 Abs. 2 Sa

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2014 - II ZB 19/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27. August 2013 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2014 - II ZR 216/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil I I Z R 2 1 6 / 1 3 Verkündet am: 29. April 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 138

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Apr. 2014 - I-6 U 114/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 41/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Apr. 2014 - I-6 U 113/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 23/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die am 23. Januar 2012 in der Gesellschafterversammlun

Landgericht Düsseldorf Urteil, 28. März 2014 - 33 O 119/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 2Tatbestand 3Die Beklagte ist eine im Handelsre

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 09. Mai 2006 - 4 U 338/05 - 155

bei uns veröffentlicht am 09.05.2006

Tenor I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 31.05.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (7II O 40/05) wird zurückgewiesen. II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil i

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Mai 2003 - 20 U 31/02

bei uns veröffentlicht am 14.05.2003

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hechingen vom 27. September 2002 - 5 O 74/01 KfH - abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass der Jahrsabschluss der Beklagten zum 31. Dezember 2

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(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied, wird die...
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(1) Den Streitwert bestimmt das Prozeßgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen. Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Zehntel mehr als...
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(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.2. Die...
(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.2. Die...