(1) Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft ist zu löschen.

(2) Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind an einem vom Gericht bestimmten sicheren Ort zur Aufbewahrung auf zehn Jahre zu hinterlegen.

(3) Das Gericht kann den Aktionären und den Gläubigern die Einsicht der Bücher und Schriften gestatten.

(4) Stellt sich nachträglich heraus, daß weitere Abwicklungsmaßnahmen nötig sind, so hat auf Antrag eines Beteiligten das Gericht die bisherigen Abwickler neu zu bestellen oder andere Abwickler zu berufen. § 265 Abs. 4 gilt.

(5) Gegen die Entscheidungen nach den Absätzen 2, 3 und 4 Satz 1 ist die Beschwerde zulässig.

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Gesellschaftsrecht: Zum Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

13.11.2014

Maßgebender Realisierungszeitpunkt ist derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer Änderung der veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist.

Insolvenzrecht: Zur Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen

28.11.2013

Eine Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen verletzt eine juristische Person nicht in ihren Grundrechten.
Insolvenzrecht

GbR: Einzelgeschäftsführungsbefugnis erlischt mit Auflösung der Gesellschaft

31.10.2011

Zur Vertretung berechtigt sind von der Auflösung an alle Gesellschafter gemeinschaftlich-BGHl vom 05.07.11-Az:II ZR 199/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 375 Unternehmensrechtliche Verfahren


Unternehmensrechtliche Verfahren sind die nach1.§ 146 Abs. 2, den §§ 147, 157 Abs. 2, § 166 Abs. 3, § 233 Abs. 3 und § 318 Abs. 3 bis 5 des Handelsgesetzbuchs,2.§ 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes, nach den Vorschriften dieses Gesetzes, die die Dispa

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren


In Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen sowie in unternehmens-rechtlichen Verfahren nach dem Buch 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleiben dem Richt

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 204 Abwicklungsverfahren


(1) Die Abwicklung besorgen die Vorstandsmitglieder als Abwickler, wenn nicht die Satzung oder ein Beschluss der obersten Vertretung andere Personen bestellt. Auch eine juristische Person kann Abwickler sein. (2) Aus wichtigen Gründen hat das Ger

Handelsgesetzbuch - HGB | § 13f Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland


(1) Für Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. (2) Der Anmeldung ist die Satzung in öffentlich beglaubigter Abschrift und, sofern die Satzung nicht in deutscher Sprache erste
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 407 Zwangsgelder


(1) Vorstandsmitglieder oder Abwickler, die § 52 Abs. 2 Satz 2 bis 4, § 71c, § 73 Abs. 3 Satz 2, §§ 80, 90, 104 Abs. 1, § 111 Abs. 2, § 145, §§ 170, 171 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3, §§ 175, 179a Abs. 2 Satz 1 bis 3, 214 Abs. 1,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 265 Abwickler


(1) Die Abwicklung besorgen die Vorstandsmitglieder als Abwickler. (2) Die Satzung oder ein Beschluß der Hauptversammlung kann andere Personen als Abwickler bestellen. Für die Auswahl der Abwickler gilt § 76 Abs. 3 Satz 2 bis 4 sinngemäß. Auch ei

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 208/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 208/10 Verkündet am: 5. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 209/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 209/10 Verkündet am: 5. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 199/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 199/10 Verkündet am: 5. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 730 Abs. 2 Sa

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2007 - II ARZ 1/05

bei uns veröffentlicht am 08.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ARZ 1/05 vom 8. Januar 2007 in Sachen Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Cali

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2012 - II ZR 117/10

bei uns veröffentlicht am 24.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 117/10 Verkündet am: 24. Juli 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GenG § 34 Abs. 6

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2007 - II ZB 13/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/07 vom 10. Dezember 2007 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FGG § 28 Abs. 2 Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG ist nur dann zulässig , wenn d

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2009 - IV ZR 65/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 65/09 Verkündet am: 2. Dezember 2009 Fritz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2013 - IX AR (VZ) 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR(VZ) 1/12 vom 19. September 2013 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 E

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2003 - II ZR 102/02

bei uns veröffentlicht am 02.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 102/02 Verkündet am: 2. Juni 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja HGB §§ 161 Ab

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 160/16

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. März 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht München - Grundbuchamt - wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligt

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2018 - 9 K 644/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Nov. 2016 - 34 Wx 408/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2016 aufgehoben. II. Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - 34 Wx 424/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 7. Oktober 2015 in der Fassung vom 6. November 2015 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist seit 10.5.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - II ZB 19/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 19/15 vom 22. November 2016 in dem betreuungsgerichtlichen Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1913; AktG § 273 Abs. 4 a) Eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die infolge d

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 25. Aug. 2016 - 5 K 53/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren gegen geänderte Gewerbesteuermessbescheide 2003 und 2006 darüber, ob das Ende der Abwicklung der Klägerin im Jahr 2009 erfolgte und damit ein rückwirkendes Ereignis eingetreten ist, was sich auf de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Mai 2015 - I-3 Wx 185/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die angefochtene Entscheidung wird geändert und – bezüglich des Aufgabenkreises klarstellend – wie folgt neu gefasst: Für die betroffene Gesellschaft wird in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. D.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Juli 2014 - IX R 47/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Für diese war am 16. Januar 1998 der Beschluss zur Auflösung der Gese

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Aug. 2008 - 1 W 34/08

bei uns veröffentlicht am 13.08.2008

Tenor Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 07.05.2008 gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neubrandenburg vom 17.04.2008 - 10 T 7/03 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben der Beteiligten z

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(1) Die Abwicklung besorgen die Vorstandsmitglieder als Abwickler. (2) Die Satzung oder ein Beschluß der Hauptversammlung kann andere Personen als Abwickler bestellen. Für die Auswahl der Abwickler gilt § 76 Abs. 3 Satz 2 bis 4 sinngemäß. Auch eine juristische...
(1) Die Abwicklung besorgen die Vorstandsmitglieder als Abwickler. (2) Die Satzung oder ein Beschluß der Hauptversammlung kann andere Personen als Abwickler bestellen. Für die Auswahl der Abwickler gilt § 76 Abs. 3 Satz 2 bis 4 sinngemäß. Auch eine juristische...