Aktiengesetz - AktG | § 253 Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns

(1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses, auf dem er beruht, nichtig ist. Die Nichtigkeit des Beschlusses aus diesem Grund kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses nicht mehr geltend gemacht werden kann.

(2) Für die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit gegen die Gesellschaft gilt § 249.

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Gesellschaftsrecht: Zur teilweisen Formunwirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses

24.09.2015

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Erfordernis der notariellen Beurkundung bei der nichtbörsennotierten Gesellschaft auf einzelne Beschlüsse zu beschränken.

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Aktiengesetz - AktG | § 241 Nichtigkeitsgründe


Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4, §§ 212, 217 Abs. 2, § 228 Abs. 2, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nur dann nichtig, wenn er 1. in einer Hauptversammlung gefaßt worden ist, die unter Verstoß gegen § 121 Abs. 2

Aktiengesetz - AktG | § 249 Nichtigkeitsklage


(1) Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Gesellschaft, so finden § 246 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246

Aktiengesetz - AktG | § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung


(1) Haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen, oder hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht gebilligt, so stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluß fest. Hat der

Aktiengesetz - AktG | § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung


(1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist. (2) Im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals kann bestimmt werden, daß die ne

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Landgericht Leipzig Urteil, 8. Jan. 2016 - 02 HK O 361/14

bei uns veröffentlicht am 03.04.2023

LANDGERICHT LEIPZIG IM NAMEN DES VOLKES   In dem Rechtsstreit    A - Klägerin -   Prozess bevollmächtigte: Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden   gegen   B-AG, vertrete

Landgericht Leipzig Urteil, 10. Juni 2016 - 01 HK 0 828/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2022

IM NAMEN DES VOLKES Landgericht Leipzig wegen Feststellung·   hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann &nbs

Landgericht Leipzig Urteil, 30. Nov. 2015 - 01 HK 0 490/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2022

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch  Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann auf Grund der m&uum
Verwaltungsrecht

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2008 - II ZR 39/07

bei uns veröffentlicht am 21.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 39/07 Verkündet am: 21. Juli 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Feb. 2016 - VIII R 43/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013  3 K 3065/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Nov. 2015 - S 14 AS 128/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der endgültige Leistungs- und Erstattungsbescheid vom 13.11.2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 07.01.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2015 wird aufgehoben, soweit der Zeitraum von April bis August 2014 betroffe

Landgericht Düsseldorf Urteil, 11. Sept. 2015 - 36 O 65/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand: 2Der Kläger macht die Nichti

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2015 - II ZR 181/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 1 8 1 / 1 4 Verkündet am: 19. Mai 2015 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivil

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. Juli 2009 - 20 U 8/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2009

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 05.11.2008 - Az. 34 O 65/08 KfH - wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger und der Streithelfer tragen die Kosten des Berufungsverfahrens

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Nov. 2005 - 20 U 2/05

bei uns veröffentlicht am 16.11.2005

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.12.2004 (37 O 144/04 KfH) wird z u r ü c k g e w i e s e n. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Feb. 2004 - 14 U 23/03

bei uns veröffentlicht am 11.02.2004

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 20.03.2003 – 21 O 102/01 KfH – wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urtei

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Mai 2003 - 20 U 31/02

bei uns veröffentlicht am 14.05.2003

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hechingen vom 27. September 2002 - 5 O 74/01 KfH - abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass der Jahrsabschluss der Beklagten zum 31. Dezember 2

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