Aktiengesetz - AktG | § 291 Beherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag

(1) Unternehmensverträge sind Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Als Vertrag über die Abführung des ganzen Gewinns gilt auch ein Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien es übernimmt, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen Unternehmens zu führen.

(2) Stellen sich Unternehmen, die voneinander nicht abhängig sind, durch Vertrag unter einheitliche Leitung, ohne daß dadurch eines von ihnen von einem anderen vertragschließenden Unternehmen abhängig wird, so ist dieser Vertrag kein Beherrschungsvertrag.

(3) Leistungen der Gesellschaft bei Bestehen eines Beherrschungs- oder eines Gewinnabführungsvertrags gelten nicht als Verstoß gegen die §§ 57, 58 und 60.

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4. Vertragskonzern

11.12.2014

Rechtsanwalt für Konzernrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

1. Allgemeines

11.12.2014

Rechtsanwalt für Konzernrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Gesellschaftsrecht: Zur Behandlung von Verlustausgleichsansprüchen aus einem Gewinnabführungsvertrag

30.04.2014

Der auszugleichende Jahresfehlbetrag kann grundsätzlich auch durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens erfolgen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 30 Kapitalerhaltung


(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktie

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft


(1)1Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organge

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung


(1) Die Unternehmen dürfen einen Zusammenschluss, der vom Bundeskartellamt nicht freigegeben ist, nicht vor Ablauf der Fristen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 vollziehen oder am Vollzug dieses Zusammenschlusses mitwirken. Rechtsgeschäft

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 9 Antrag


(1) Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist der Geschäftsplan einzureichen; er hat den Zweck und die Einrichtung des Unternehmens, das Gebiet des beabsichtigten Geschäftsbetriebs sowie die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich die künftigen Verpflichtunge
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 18 Konzern und Konzernunternehmen


(1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen d

Aktiengesetz - AktG | § 15 Verbundene Unternehmen


Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 1

Aktiengesetz - AktG | § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen


(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabfü

Aktiengesetz - AktG | § 246a Freigabeverfahren


(1) Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung nach § 118a Absatz 1 Satz 1, über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, s
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen


(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabfü

Aktiengesetz - AktG | § 58 Verwendung des Jahresüberschusses


(1) Die Satzung kann nur für den Fall, daß die Hauptversammlung den Jahresabschluß feststellt, bestimmen, daß Beträge aus dem Jahresüberschuß in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung kann höchstens die H

Aktiengesetz - AktG | § 60 Gewinnverteilung


(1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. (2) Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vor

Referenzen - Urteile |

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73 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2002 - II ZR 133/01

bei uns veröffentlicht am 25.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 133/01 Verkündet am: 25. November 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2001 - II ZR 124/99

bei uns veröffentlicht am 15.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 124/99 Verkündet am: 15. Januar 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2001 - II ZR 178/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 178/99 Verkündet am: 17. September 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2003 - II ZR 202/01

bei uns veröffentlicht am 01.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 202/01 Verkündet am: 1. Dezember 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2006 - II ZR 238/04

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 238/04 Verkündet am: 10. Juli 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2003 - II ZR 109/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 109/02 Verkündet am: 21. Juli 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Feb. 2018 - 12 AktG 1970/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin mit Klageschrift vom 27.07.2017 erhobene und beim Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4728/17 anhängige Anfechtungsklage gegen den Beschluss der orde

Landgericht München I Endurteil, 20. Dez. 2018 - 5 HK O 15236/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu gleichen Teilen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105% des jeweils zu vollstreckenden

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Jan. 2019 - 7 U 1509/18

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.03.2018, Az. 16 HK O 7910/17, in Ziffer 1. dahingehend abgeändert, dass darüber hinaus festgestellt wird, dass der Beschluss der Gesellschafte

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - 7 ABR 60/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. bis 9. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15 - werden zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2018 - XII ZR 76/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor berichtigt durch Beschluss vom 19. April 2018 und vom 25. Juli 2018 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 76/17 Verkündet am: 18

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - I R 51/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 16. Juni 2015  1 K 1109/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - V R 7/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2015  6 K 1352/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - I R 19/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin betreffend das Streitjahr 2005 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Im Übrige

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2017 - I R 67/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13. August 2015  6 K 39/13 wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über die gesonderte Festst

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Feb. 2017 - I R 35/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. März 2014  10 K 1661/12 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2016 - II ZR 57/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 57/15 Verkündet am: 27. September 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - I-26 W 12/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 1) vom 01.09.2015, der Antragstellerin zu 12) vom 07.09.2015 und der Antragstellerin zu 16) vom 04.09.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2016 - 5 Sa 302/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. März 2015, Az. 2 Ca 1299/14, teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und

Finanzgericht Hamburg Urteil, 02. März 2016 - 6 K 260/14

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen einer gewerbesteuerlichen Organschaft vorliegen und eine britische Gesellschaft bzw. eine weitere ausländische Gesellschaft Organträgerin ist. 2 Die Klägerin ist die Rechts

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 06. Nov. 2015 - 1 K 4518/12 F

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob der Klägerin im Streitjahr 2009 zu Recht vororganschaftliche Mehrabführungen gemäß § 14 Abs. 3 KStG 2008 als Gewinnausschüttungen zugerech

Landgericht Köln Beschluss, 07. Aug. 2015 - 82 O 23/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Der Antrag der Antragsteller wird zurückgewiesen. Auf den Antrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass sich der Aufsichtsrat der O-Klinik AG, HRB #### Amtsgericht Bonn, nach den §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der S

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Juli 2015 - VII-Verg 5/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 20. Januar 2015 (VK 1-110/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 115 Abs. 3 GWB wer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Juli 2015 - VII-Verg 6/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 21. Januar 2015 (VK 1-116/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kosten des Ve

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2015 - L 4 R 3257/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Juni 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2011, soweit darin Gesamtsozialversicherun

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Mai 2015 - 6 K 236/12

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen einer Organschaft. 2 Die Klägerin wurde mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom ... 02.2003 und einem Stammkapital von ... € unter der Firma A GmbH (Amtsgericht Hambur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 12/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 94/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 104/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 138/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 11/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 95/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 105/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 139/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 107/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 142/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 730/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 115/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 728/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 114/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 106/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 141/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 13/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 93/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 102/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 140/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 729/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 112/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 14/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 92/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 726/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 113/12 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2015 - L 8 R 573/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 1.6.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. D

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. März 2015 - 3 AZR 739/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2013 - 9 Sa 277/13 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung -

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - 7 ABR 98/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2., zu 3., zu 9. und zu 10. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 9. August 2012 - 3 TaBV 19/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 AZR 1027/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 1476/11 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Aug. 2014 - 2 K 189/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Behandlung der gegenüber ihrer im Freihafen ansässigen Tochtergesellschaft erbrachten Leistungen als nicht steuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft. 2 Die Klägerin ist eine i

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juni 2014 - L 8 R 939/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligt

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2014 - 6 K 3493/11 K

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens außer den außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die sie selber trägt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob u. a. die Körperschaftsteuer der

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 27. Nov. 2013 - I R 36/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine ehemals gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, schloss am 25. Oktober 20

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Nov. 2013 - I R 45/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Gewinnabführungsvertrag aus wichtigem Grund beendet worden und damit für das Streitjahr 2006 steuerrechtlich zu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2013 - 20 W 4/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 3 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012 - 32 AktE 17/02 KfH - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerinnen trage

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juli 2013 - I R 40/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2013

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist, ob zwischen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einem Herstellungsbetrieb in der Rechtsform einer GmbH, als Organgesellschaft

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(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags...
(1) Die Satzung kann nur für den Fall, daß die Hauptversammlung den Jahresabschluß feststellt, bestimmen, daß Beträge aus dem Jahresüberschuß in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung kann höchstens die Hälfte des...
(1) Die Satzung kann nur für den Fall, daß die Hauptversammlung den Jahresabschluß feststellt, bestimmen, daß Beträge aus dem Jahresüberschuß in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung kann höchstens die Hälfte des...
(1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. (2) Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vorweg einen...