Aktiengesetz - AktG | § 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

Aktiengesetz - AktG | § 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Aktiengesetz Inhaltsverzeichnis

Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, kann in vereinfachter Form vorgenommen werden. Im Beschluß ist festzusetzen, d
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 23/01/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 186/04 vom 23. Januar 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGHR: nein AktG § 221; KWG § 10 Nr. 5 Zur Auslegung von Genussrechtsbedingungen, die eine Verlustbeteiligung im Wege einer.
published on 12/05/2016 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2015, Az. 5 HK O 223/15 in Ziffer I. und II. aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.