Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 82 Zeitpunkt der Kostenentscheidung
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden.
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published on 19/05/2016 00:00
Tenor
1. Die zur Begründung des Antrags vom ... auf Erteilung eines Allein-Erbscheins zugunsten der ... erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
2. Der Antrag des Beteiligten ... auf Hinzuziehung als materiell B
published on 03/02/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) trägt die der Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.954,46 € festgesetzt.
Die Rechts
published on 02/02/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.
published on 29/07/2014 00:00
Tenor
Der Beschluss wird aufgehoben.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1G r ü n d e :
2I.
3Die Beteiligten zu 1) ist die Witwe des Erblassers. Der
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