Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 86 Vollstreckungstitel
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
(1) Die Vollstreckung findet statt aus
- 1.
gerichtlichen Beschlüssen; - 2.
gerichtlich gebilligten Vergleichen (§ 156 Abs. 2); - 3.
weiteren Vollstreckungstiteln im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, soweit die Beteiligten über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können.
(2) Beschlüsse sind mit Wirksamwerden vollstreckbar.
(3) Vollstreckungstitel bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel erlassen hat.
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28/06/2017 15:27
Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.
11/04/2017 16:17
Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.
17/04/2014 13:20
Gegen das Jugendamt, das an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
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(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vo
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(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hi
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published on 02/09/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 50/06 vom 2. September 2009 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HUVÜ 73 Artt. 5 Nr. 1, 12; AVAG § 15 Abs. 1 Ein Unterhaltstitel, der erlassen wurde, nachd
published on 10/07/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 507/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 58, 156 Abs. 2 a) Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familienge
published on 01/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/11 vom 1. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 86 Abs. 1 Nr. 2, 89 Abs. 1, 156 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 2 a) Die Vollstreckung eines Umgangstitel
published on 06/07/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 13.06.2017 (1 F 3/17) wird zurückgewiesen.
Gründe
Im Verfahren 1 F 3/17 hat der Antragsteller die Regelu
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Annotations
(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn...