Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 36 Vergleich

(1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken.

(2) Kommt eine Einigung im Termin zustande, ist hierüber eine Niederschrift anzufertigen. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Niederschrift des Vergleichs sind entsprechend anzuwenden.

(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 zulässiger Vergleich kann auch schriftlich entsprechend § 278 Abs. 6 der Zivilprozessordnung geschlossen werden.

(4) Unrichtigkeiten in der Niederschrift oder in dem Beschluss über den Vergleich können entsprechend § 164 der Zivilprozessordnung berichtigt werden.

(5) Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Für das Verfahren vor dem Güterichter gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 28 Verfahrensleitung


(1) Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass die Beteiligten sich rechtzeitig über alle erheblichen Tatsachen erklären und ungenügende tatsächliche Angaben ergänzen. Es hat die Beteiligten auf einen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, wenn es ihn
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich


(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlun

Zivilprozessordnung - ZPO | § 164 Protokollberichtigung


(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) Die Beric

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2019 - XII ZB 507/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 507/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 58, 156 Abs. 2 a) Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familienge

Landgericht Würzburg Beschluss, 26. März 2018 - 3 T 614/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.03.2018, Az. 28 XVII 1219/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Sept. 2018 - 2 WF 202/18

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 18.07.2018 (206 F 467/18) wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige sofortige Beschwerde d

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Juli 2017 - 2 WF 188/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 13.06.2017 (1 F 3/17) wird zurückgewiesen. Gründe Im Verfahren 1 F 3/17 hat der Antragsteller die Regelu

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 7 UF 1115/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich. Auf den am 27.01.2012 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg die am 26.08.1994 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute rechtsk

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2018 - XII ZB 248/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 248/16 vom 17. Januar 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1 Schließen die Beteiligten in einer selbständigen F

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Jan. 2014 - 11 WF 271/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten E. H. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Crailsheim vom 21.11.2013 - 2 F 328/13 - abgeändert. Der Beteiligten E. H. wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für d

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 02. Juli 2012 - 3 WF 147/12

bei uns veröffentlicht am 02.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Dessau-Roßlau vom 25. April 2012, Az.: 3 F 776/10 SO, teilweise abgeändert und zu Gunsten der Beschwerdeführer

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juni 2012 - 8 K 4605/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, eine reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers bereits mit Wirkung zum 01.09.2010 festzusetzen, wobei der Kürzungsbetrag im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.03.2011 monatlich 287,96 EUR und für die

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Dez. 2011 - 18 UF 330/11

bei uns veröffentlicht am 22.12.2011

Tenor Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat die Beschwerde des Beteiligten … nach Vorberatung für teilweise begründet erachtet und aus diesem Grund den beteiligten Eheleuten in Anpassung der Vereinbarung vom 05.06.2008 gemäß

Landgericht Freiburg Beschluss, 01. Dez. 2011 - 4 T 281/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.10.2011 - 22 XIV 87 B/11 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Geschäftswert

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 19. Nov. 2009 - 5 F 283/09

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor I 1. Der in der mündlichen Verhandlung vom 04.11.2009 protokollierte Vergleich wird gerichtlich gebilligt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen den Vergleich das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungs

Referenzen

(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) Die Berichtigung wird...