Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 42 Berichtigung des Beschlusses

(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss sind jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.

(2) Der Beschluss, der die Berichtigung ausspricht, wird auf dem berichtigten Beschluss und auf den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 14 Abs. 3, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Beschluss untrennbar zu verbinden.

(3) Der Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, ist nicht anfechtbar. Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.

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Konzernrecht: Zur Besetzung von Führungspositionen in abhängigen Gesellschaften

05.11.2015

Die Besetzung von Führungspositionen kann die Entscheidung des Aktionärs berühren, ob dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Entlastung erteilt und Vertrauen für die Zukunft ausgesprochen werden kann.

Vermögenssorgepflicht: Schadenersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern wegen Abhebungen vom Sparbuch

04.06.2015

Von einer Pflichtverletzung der Vermögenssorge ist auszugehen, wenn die Eltern aus dem Vermögen des Kindes Aufwendungen bestreiten, für die sie von dem Kind keinen Ersatz verlangen können.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 567 Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde


(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.es sich um solche eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde E
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 14 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung


(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklä

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2014 - XII ZB 613/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 613/12 vom 16. Januar 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, D

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - XII ZB 372/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 372/13 vom 29. Januar 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1836 Abs. 1; FamFG §§ 24, 286 Abs. 1 Nr. 4; VBVG § 1 Abs. 1 a) Die nachträgliche rückwirkende Fes

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2017 - V ZB 69/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 69/17 vom 12. Oktober 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:121017BVZB69.17.0 Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen Prof. Dr. SchmidtRäntsch und Weinland, den Richter Dr. Göbel

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2019 - V ZB 12/18

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 22. August 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 12/18 vom 9. Mai 2019 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 27/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 29. August 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 27/17 vom 16. Mai 2019 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2019:160519BVZB27.17.0 Der V. Zivilsen

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - XII ZB 190/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 190/13 vom 30. April 2014 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1684, 1836; FamFG § 277 Zur nachträglichen Feststellung berufsmäßiger Amtsführung eines Umg

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2010 - V ZB 165/09

bei uns veröffentlicht am 04.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 165/09 vom 4. Februar 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. St

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2014 - XII ZB 354/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 354/13 vom 8. Januar 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1836 Abs. 1; FamFG § 286 Abs. 1 Nr. 4; VBVG § 1 Abs. 1 Satz 1 a) Die nachträgliche rückwirkende Fes

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2013 - V ZB 67/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 67/13 vom 26. November 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth und die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2015 - V ZB 14/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB14/13 vom 12. Februar 2015 in der Abschiebehaftsache Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und die Richter Dr. Czub, Dr. Kazele und Dr. Göbel beschlossen: Der Beschluss des

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2013 - XII ZB 249/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 249/12 Verkündet am: 2. Oktober 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2018 - XII ZB 222/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 222/18 vom 10. Oktober 2018 in der Betreuungssache ECLI:DE:BGH:2018:101018BXIIZB222.18.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Pr

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Aug. 2010 - XII ZB 150/10

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 150/10 vom 11. August 2010 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. August 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, den Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - XII ZB 247/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 247/16 vom 21. Juni 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:210617BXIIZB247.16.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Dr. Klink

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 19. Nov. 2015 - 11 UF 1032/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 1032/15 Beschluss 19.11.2015 002 F 765/14 AG Schwandorf G., JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Familiensache B. T. - Antragsteller

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Nov. 2015 - 11 UF 1140/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 1140/15 IM NAMEN DES VOLKES Beschluss 24.11.2015 002 F 131/15 AG Cham Hoyer, JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Normenkette: Leitsatz:

Oberlandesgericht München Berichtigungsbeschluss, 17. Dez. 2018 - 31 Wx 382/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 31. Zivilsenat - vom 26.06.2018 in der Form des Berichtigungs- bzw. Ergänzungsbeschluss vom 30.07.2018 wird dahingehend berichtigt, dass Ziff. 2 des Tenors nunmehr lautet: Auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Nov. 2018 - 31 Wx 372/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.08.2015 wird verworfen. II. Die übrigen Beschwerden werden mit der Maßga

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 7 UF 1115/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich. Auf den am 27.01.2012 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg die am 26.08.1994 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute rechtsk

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. März 2014 - 11 UF 1513/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich. Auf dem am 21.03.2013 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Hersbruck die am 12.12.2002 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute recht

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Mai 2016 - 22 EK 6/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2018 - XII ZB 487/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 487/17 vom 11. April 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1836 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1915 Abs. 1; FamFG § 42 Abs. 1 Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbes

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2018 - XII ZB 634/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 634/17 vom 28. Februar 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 44, 70 Abs. 1 Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die R

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2017 - IV ZB 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart - 8. Zivilsenat - vom 7. November 2016 wird auf Kosten des Beteiligten zu 4 zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2017 - III ZR 277/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 277/16 Verkündet am: 13. April 2017 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG §

Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz Beschluss, 11. Apr. 2017 - 9 F 191/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor 1. Die Entscheidung des Superior Court of California, County of Riverside, California, USA, vom 20.09.2016 - Cause Number … - wird anerkannt. 2. Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten dieses Verfahrens. 3. De

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2017 - XII ZB 405/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 405/16 vom 15. Februar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 63 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, 219 Nr. 3; VersAusglG §§ 14 Abs. 1 u. 4, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2016 - XII ZB 345/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/16 vom 14. Dezember 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1686 a) Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 28. Nov. 2016 - 11 WF 1097/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Worms vom 22.07.2016 aufgehoben. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2016 - V ZB 167/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 04.01.2017 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 167/14 vom 20. Oktober 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:201016BVZB167.14.0 Der V. Zivils

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 18. Okt. 2016 - 28 Wx 28/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Das Rubrum des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 15.06.2016 - 39 T 20/16 - in der Fassung des Nichtabhilfebschlusses vom 12.09.2016 wird dahingehend geändert, dass statt „des Herrn Dr. M, O Str. 23 - 25, N, Beschwerdeführers“ ins Rubrum

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - IV ZB 37/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 09. Aug. 2016 - 6 WF 157/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Landeskasse vom 31.5.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brilon vom 11.5.2016 (Aktenzeichen 20 F 43/16) wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die beteiligten Kindeseltern haben im Ausgangsverfahren (A

Amtsgericht Hamm Beschluss, 22. Juli 2016 - 3 F 89/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 13.06.2016 entsprechend § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter III 5b  im letzten Satz des zweitletzten Absatz heißt: "Sch

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Feb. 2016 - 7 UF 758/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur vom 26.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Annehmende zu tragen. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahr

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2016 - XII ZB 629/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats - Senat für Familiensachen I - des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. Oktober 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten z

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Juli 2015 - I-26 W 16/14 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 7. November 2013 – 91 O 64/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Anträge auf Auskunftserteilung werden zurückgewiesen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. Juni 2015 - 5 UF 36/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Beschwerde der O1 übertrieblichen Versorgungskasse e.V. gegen den am 22.01.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Iserlohn (153 F 107/14) wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Juli 2014 - 15 W 273/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor Der Beschluss wird aufgehoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten zu 1) ist die Witwe des Erblassers. Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - XII ZB 7/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB7/14 vom 9. Juli 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 39, 42, 43, 70 a) Ist das Beschwerdegericht versehentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsb

Amtsgericht Kleve Beschluss, 28. März 2014 - 22 XIV 41/13 B

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor wird der Antrag des Betroffenen auf Feststellung, dass die Fortdauer der Haft über den 13.12.2013 hinaus ihn in seinen Rechten verletzt hat, zurückgewiesen. 1 G r ü n d e : 2I. 3Der Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 06

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. März 2014 - 6 UF 15/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Delbrück vom 09.12.2013 (Az. 3 F 190/12) aufgehoben. Von der Auferlegung von Gerichtskosten wird abgesehen. 1Gründe 2I. 3Das

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. März 2014 - 15 W 316/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Beschwerde vom 12.06.2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerden vom 15.05.2013 und 09.07.2013 werden zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Beteiligte zu 1); eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet n

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Nov. 2013 - II-2 UF 55/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung unter Ziffer II. des Beschlusses des Amtsgerichts Mettmann vom 07.02.2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.03.2013 – Az. 44 F 40/1 – (Versorgungsausgleich) wird zurück

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Aug. 2013 - 7 WF 60/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) - Kindesmutter - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 14.12.2012 (5 F 74/12) abgeändert. Die Einwilligung des Beteiligten zu 2), des Kindesvaters C, zur Änderung des Famili

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 20. März 2013 - 6 UF 44/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 11. Oktober 2012 – 52 F 352/08 VA – wird in Ziffer I. berichtigt und wie folgt neu gefasst:1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. März 2011 - 18 UF 332/10; 18 WF 276/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten R. H. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 02.11.2010 - 21 F 958/09 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Beschwerde des Beteiligten R. H. wird der Beschluss des

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(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter...