Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 40 Wirksamwerden

(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.

(2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen.

(3) Ein Beschluss, durch den auf Antrag die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu einem Rechtsgeschäft ersetzt oder die Beschränkung oder Ausschließung der Berechtigung des Ehegatten oder Lebenspartners, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten oder Lebenspartner zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), aufgehoben wird, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. Der Beschluss wird mit Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen


(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die1.§ 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rec

Erbbaurechtsgesetz - ErbbauV | § 7


(1) Ist anzunehmen, daß durch die Veräußerung (§ 5 Abs. 1) der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, und daß die Persönlichkeit des Erwerbers Gewähr für eine ordnungsmäßige Erfüllung
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 113 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung


(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Ziv
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs


(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass s

Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG | § 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen


(1) Zugunsten der Gläubiger eines der Lebenspartner wird vermutet, dass die im Besitz eines Lebenspartners oder beider Lebenspartner befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Im Übrigen gilt § 1362 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 des Bürg

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36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2009 - XII ZB 50/06

bei uns veröffentlicht am 02.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 50/06 vom 2. September 2009 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HUVÜ 73 Artt. 5 Nr. 1, 12; AVAG § 15 Abs. 1 Ein Unterhaltstitel, der erlassen wurde, nachd

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2019 - XII ZB 381/19

bei uns veröffentlicht am 14.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 381/19 vom 14. August 2019 in der Unterbringungssache ECLI:DE:BGH:2019:140819BXIIZB381.19.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. August 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2009 - XII ZB 215/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 215/09 vom 9. Dezember 2009 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Dezember 2009 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wageni

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - XII ZB 283/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 283/15 vom 2. Dezember 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, 41 Abs. 3, 48 Abs. 3, 59 Abs. 1, 63; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 229/07 vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Eine Erbschaft, die der Schuldner nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, jedoch vor Aufhebu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Jan. 2018 - AN 2 K 16.02414

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin begehrt zuletzt die Feststellung, dass sich die im Bescheid vom 14. März 2013 ausgesprochene Ver

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - 31 Wx 221/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht - vom 4.3.2019 wird samt Nichtabhilfebeschluss vom 5.4.2019 aufgehoben. 2. Die Akten werden dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht

Landgericht München I Endurteil, 31. Juli 2018 - 5 HK O 7878/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 11.6.2018, Az. 5HK O 7878/18, berichtigt durch Beschluss vom 13.6.2018, Az. 5HK O 7878/18 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass dem Verfügungsbeklagten als Vors

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - 34 AR 41/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gemäß Formblatt AG I 1 (Geschäftsnummer des Amtsge

Landgericht München I Beschluss, 19. Apr. 2018 - 5 HK O 5426/18

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die als Anlage KS&P 1 beigefügte Hauptversammlungseinladung unverzüglich gem. § 124a AktG über ihre Internetseite zugänglich zu machen. II. Der Antragsgegnerin wird, vertreten dur

Landgericht München I Zwischen- und Schlussurteil, 14. Juli 2017 - 5 HK O 14714/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor I. Die Nebeninterventionen der Nebenintervenienten zu 1) und zu 2) sind zulässig. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenient

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 10. Juni 2015 - 9 UF 1430/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 21.10.2014, Az.: 1 F 1015/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Eltern das Recht zur Regelung der Ausbildungs- und Ber

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Aug. 2015 - 34 Wx 247/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 247/15 Beschluss vom 26.8.2015 3 UR II 463/14 AG Weilheim i. OB 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Aufgebotssache ... Beteiligte: ... wegen Aufgeb

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Sept. 2016 - 15 W 509/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 400.000 EUR festgeset

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2016 - 34 Wx 252/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000 € fes

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Okt. 2015 - 4 UF 1299/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2, ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht Dillingen a.d. Donau vom 27.07.2015 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverf

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Dez. 2014 - 31 Wx 434/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.1.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 3) im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen z

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 31 Wx 378/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Nachlassgericht - vom 29.8.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat den übrigen Beteiligten die im Beschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtl

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2014 - 31 Wx 18/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... -Nachlassgericht - vom 25.11.2013 werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Erklärungen der Nachlasspflegerin in der notariellen Urkunde

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 18. Feb. 2016 - 2 UF 247/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des AmtsgerichtsFamiliengerichts - Forchheim vom 8.7.2014 in Ziffer 2. und 3. abgeändert: Ziffer 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - XII ZB 411/18

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 411/18 vom 31. Oktober 2018 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 159 Abs. 2 und 3 Satz 1 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einst

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. März 2017 - 11 WF 1214/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor Die für den Pflegling zu 1. eingelegte Beschwerde der Ergänzungspflegerin Rechtsanwältin …[A] gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 21.11.2016 wird als unzulässig verworfen. Gerichtskosten für das Beschwerdev

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Sept. 2016 - II-2 UF 87/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I.Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Ruhrort vom 18.05.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.06.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Pflegeeltern des

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Juli 2016 - 17 UF 284/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rottweil vom 18.11.2014, Az. 4 F 75/14 wird abgeändert und wie folgt gefasst: a) Der Antragsgegner wird verpflichtet, für die Antragstellerin Ziffer 1), geboren am 10.03.2008, für den Z

Landgericht Hamburg Beschluss, 15. Juli 2016 - 322 T 72/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der (ehemaligen) Betreuerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 29.08.2013, Az. 109 XVII H 44090, aufgehoben. 2. Die Vergütung der (ehemaligen) Betreuerin für die Betreuung vom 30.04.2011 bis 29.04.20

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Dez. 2015 - 28 Wx 28/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 09.09.2015 – 36 T 177/15 (EHUG – 00013206/2015 – 01/02) aufgehoben. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 13.07.2015 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 29.06.2015 (Az.:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juli 2015 - 5 WF 74/15

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Säckingen vom 14.04.2015 aufgehoben. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. 3. Die R

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2014 - XII ZB 232/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB232/13 vom 10. Dezember 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeg

Landgericht Siegen Beschluss, 25. Feb. 2014 - 4 T 13/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) werden der Landeskasse auferlegt. III. Der Verfahrenswert wird auf 8.316,00 € festgesetz

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Feb. 2014 - 13 WF 146/14

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 06.01.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Dez. 2013 - 15 UF 55/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 12. Februar 2013 geändert: Es verbleibt bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern für das am … 2003 geborene Kind A und für

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Mai 2013 - 3 WF 260/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Ergänzungspflegerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gardelegen vom 16.11.2011 (Anordnung der Ergänzungspflegschaft) und 14.12.2011 (Auswahl und Bestellung der Ergänzungspflegerin), Akten

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. März 2012 - 17 UF 32/12

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der B. GmbH wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigsburg vom 10. Januar 2012 - 2 F 1053/11 in seiner Ziffer 2 Absatz 6 bis 8 wie folgt abgeändert und neu gefasst: Im Wege der externen Teilung wi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Feb. 2010 - 5 WF 28/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2010

Tenor 1) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Säckingen vom 22.12.2009 (3 F 74/08) aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Okt. 2009 - 18 WF 229/09

bei uns veröffentlicht am 26.10.2009

Tenor Auf die Beschwerde des Kindes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waiblingen vom 09.09.2009 (11 F 928/09) aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden niedergeschlagen. Außergerichtliche Kosten w

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(1) Zugunsten der Gläubiger eines der Lebenspartner wird vermutet, dass die im Besitz eines Lebenspartners oder beider Lebenspartner befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Im Übrigen gilt § 1362 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 des Bürgerlichen...