Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 87 Verfahren; Beschwerde

(1) Das Gericht wird in Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden können, von Amts wegen tätig und bestimmt die im Fall der Zuwiderhandlung vorzunehmenden Vollstreckungsmaßnahmen. Der Berechtigte kann die Vornahme von Vollstreckungshandlungen beantragen; entspricht das Gericht dem Antrag nicht, entscheidet es durch Beschluss.

(2) Die Vollstreckung darf nur beginnen, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.

(3) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, ein Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a der Zivilprozessordnung zu stellen. § 758 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 759 bis 763 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

(4) Ein Beschluss, der im Vollstreckungsverfahren ergeht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.

(5) Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 80 bis 82 und 84 entsprechend.

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Familienrecht: Gewaltenschutz – Stinkefinger kann Verstoß gegen das Kontaktverbot sein

08.10.2019

Wird der sog. „Stinkefinger“ gezeigt, kann dies ein Verstoß gegen das zum Zweck des Gewaltschutzes ausgesprochene Verbot sein, mit der geschützten Person in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall kann ein Ordnungsmittel verhängt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht

Familienrecht: Kein Ordnungsgeld gegen umgangsunwilligen Kindesvater

23.10.2017

Verweigert der Kindesvater einen Umgang mit seinem Kind, kann er auch durch Ordnungsmittel, z. B. Zwangsgeld nicht dazu gezwungen werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Umgangsrecht: Verstoß gegen Umgangsregelung kann Ordnungsgeld nach sich ziehen

01.10.2015

Der betreuende Elternteil muss alle erzieherischen Möglichkeiten ausschöpfen, um auf das Kind einzuwirken, damit es den titulierten Umgang wahrnimmt.

Kindesumgang: Vollstreckung eines Umgangstitels

29.09.2014

Kindesumgang: Vollstreckung eines Umgangstitels Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht überprüft.

Familienrecht: Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen das Jugendamt als Amtsvormund

17.04.2014

Gegen das Jugendamt, das an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Umgangsrecht: Betreuender Elternteil muss Umgangskontakte fördern

28.10.2013

Der das gemeinsame Kind betreuende Elternteil hat die Pflicht, die Kontakte des Kindes zu dem anderen Elternteil zu fördern.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 567 Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde


(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.es sich um solche eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde E

Zivilprozessordnung - ZPO | § 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung


(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. (2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 759 Zuziehung von Zeugen


Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch ein erwachsener Familienangehöriger, eine in der Familie beschäftigte Person od

Zivilprozessordnung - ZPO | § 757a Auskunfts- und Unterstützungsersuchen


(1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 84 Rechtsmittelkosten


Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 80 Umfang der Kostenpflicht


Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2019 - XII ZB 311/19

bei uns veröffentlicht am 27.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 311/19 vom 27. November 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 88, 89, 97 Abs. 1, 99 Abs. 1; Brüssel IIa-VO Art. 8 Abs. 1 a) Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Fa

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2012 - XII ZB 188/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/11 vom 1. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 86 Abs. 1 Nr. 2, 89 Abs. 1, 156 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 2 a) Die Vollstreckung eines Umgangstitel

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 122/12 vom 10. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen schwerer Vergewaltigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. Mai 2012 gemä

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Aug. 2018 - 10 WF 122/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S. vom 25. Juni 2018 (Az.) abgeändert: Gegenüber der Kindesmutter wird wegen der Zuwiderhandlung gegen die vor dem A

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. März 2017 - 4 WF 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor 1. Der Antrag der Kindesmutter auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hal

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Jan. 2016 - 3 WF 231/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 16.09.2015 (Az.: 5 F 212/14) wird aus den nicht zu beanstandenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die zur Meidung

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 03. Nov. 2015 - 2 WF 244/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Gründe 1 1. Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kostentragungspflicht sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Familiengericht zurückverwiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - XII ZB 635/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB635/14 vom 30. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 54, 55, 70 Abs. 4, 88, 89, 99 Abs. 1, 151 Nr. 2 a) Bei der Vollstreckung eines als einstweilige

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 20 WF 35/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 13.2.2015, Az. 2 F 200/14, dahingehend abgeändert, dass das gegen den Antragsgegner verhängte Ordnungsgeld auf 500 EUR her

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Apr. 2015 - 20 WF 33/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 13.02.2015, Az. 1 F 71/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 14. Apr. 2015 - 26 WF 57/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 24.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gummersbach vom 27.02.2015 (22 F 28/15) wird nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat zurückgewiesen. Die Kosten des Be

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Okt. 2014 - II-2 WF 166/14

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 20.08.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Festsetzung von Ordnungsgeld wegen Verstoßes

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Aug. 2014 - 12 UF 61/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 25.04.2014 - 71 F 290/13 - teilweise abgeändert: Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die ihm im Vergleich vom 25.0

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Juli 2014 - 8 WF 120/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter und Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sangerhausen vom 17.04.2014 (Az. 2 FH 1/14) ersatzlos und der weitere Beschluss des Amtsgerichts vom 01.07.2014 aufg

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Juli 2014 - 4 WF 6/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss – 32 F 13/12 – teilweise abgeändert und gegen die Kindesmutter unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weit

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Juli 2014 - 18 WF 11/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 19.12.2013 (49 F 790/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Juni 2014 - 14 WF 39/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Detmold vom 11.10.2013 abgeändert. Der Antrag des Antragstellers vom 16.8.2013 auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Antragsgegne

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. März 2014 - 4 WF 167/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 21.11.2013 erlassenen Beschluss – 403 F 62/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater. 1G r ü n d e :

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - XII ZB 165/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB165/13 vom 19. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvorm

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 10. Dez. 2013 - 15 WF 401/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 20. November 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - E. vom 04. November 2013 - 8 F 302/13 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch übe

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Aug. 2013 - 13 UF 563/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

1. Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.08.2013 wird auf deren Kosten als unzulässig verworfen. 2. Auf den Antrag der Beschwerdeführerin auf mündliche Verh

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Juni 2013 - 12 UF 4/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2013

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung eines Ordnungsmittels gegen die Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens. Der Wert des Vollstreckungsverfahrens wird auf 3

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Apr. 2013 - 6 WF 65/13

bei uns veröffentlicht am 19.04.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 1. März 2013 -13 F 363/12 UG - wird zurückgewiesen. 2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhob

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 03. Jan. 2013 - 6 WF 182/12

bei uns veröffentlicht am 03.01.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Antrag des Antragsgegners, ihm gegen die Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen. II. Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Okt. 2012 - 6 WF 381/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 31. August 2012 - 39 F 168/12 UG - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfa

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Juli 2012 - 3 W 34/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

1. Auf die Beschwerde wird das Standesamt der Stadt K... angewiesen, den Beteiligten zu 2) als Vater des betroffenen Kindes im Geburtenregister einzutragen. 2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. 3. Die Beteiligte zu 1) hat die Ko

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Apr. 2012 - 6 WF 130/11

bei uns veröffentlicht am 02.04.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird gegen die Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarlouis vom 24. November 2011 – 20 F 248/10 OV2 – ein Ordnungsgeld von 300 EUR und für

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Juni 2011 - 6 WF 60/11

bei uns veröffentlicht am 08.06.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der am 6. Mai 2011 verkündete Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Neunkirchen – 17 F 473/10 EAGS – aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Nov. 2010 - 6 WF 118/10

bei uns veröffentlicht am 26.11.2010

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 18. Oktober 2010 – 52 F 238/08 UG – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert der Beschwerdei

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Juni 2010 - 13 WF 326/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Koblenz vom 30. März 2010 aufgehoben; die Anträge der Antragstellerin vom 16. Dezember 2009, vom 11. Januar 2010 und vom 18.2.201

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Apr. 2010 - 2 WF 40/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 19.02.2010 (AZ. 2 F 69/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle des festgesetztes Zwangsgeldes von 500,00 EUR die Zahlung

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2010 - 16 WF 41/10

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waiblingen vom 28.01.2010 (Az. 12 F 313/08) aufgehoben.

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(1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der...
(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. (2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen. (3) Er...
Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat.