Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 2 Örtliche Zuständigkeit

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

(1) Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten ist das Gericht zuständig, das zuerst mit der Angelegenheit befasst ist.

(2) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bleibt bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten.

(3) Gerichtliche Handlungen sind nicht deswegen unwirksam, weil sie von einem örtlich unzuständigen Gericht vorgenommen worden sind.

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19/04/2017 17:59

Für die Verlängerung der Abschiebungshaft ist das Gericht am Haftort originär. Einer Abgabeentscheidung nach § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG bedarf es hierfür nicht.
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(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben: 1. Die Grundbücher können abweichend von § 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 von den bis zum 2. Oktober 1990 zuständigen oder später durch
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(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Ziv

(1) Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. (2) Wird die Verfahrensp

(1) Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Einzelkaufmanns, der Sitz der Gesellschaft, des Versicherungsvereins, der Genossenschaft, der Partnerschaft oder des Vereins befindet, soweit sich aus den entsp
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published on 02/03/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 122/15 vom 2. März 2017 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 425 Abs. 3; AufenthG § 106 Abs. 2 a) Für die Entscheidung über die Verlängerung von Abschiebung
published on 16/02/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen vom 17.01.2016 auf Feststellung, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Rosenheim vom 11.01.2016, Az. 8 XIV 9/16 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen. 2. Die
published on 06/04/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 10.01.2017 angeordneten und bis 19.01.2017 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Gewährung von Ver
published on 27/10/2014 00:00

Gründe I. Die am ... 1978 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Endurteil des Amtsgerichts München, Az.: 553 F 9242/02, am 22.04.2004, rechtskräftig seit ... 2004, geschieden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wurde
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