Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 50 Zuständigkeit

(1) Zuständig ist das Gericht, das für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre. Ist eine Hauptsache anhängig, ist das Gericht des ersten Rechtszugs, während der Anhängigkeit beim Beschwerdegericht das Beschwerdegericht zuständig.

(2) In besonders dringenden Fällen kann auch das Amtsgericht entscheiden, in dessen Bezirk das Bedürfnis für ein gerichtliches Tätigwerden bekannt wird oder sich die Person oder die Sache befindet, auf die sich die einstweilige Anordnung bezieht. Es hat das Verfahren unverzüglich von Amts wegen an das nach Absatz 1 zuständige Gericht abzugeben.

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Sorgerecht: Das sind die Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

28.02.2017

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anforderungen an die Sorgerechtsentscheidungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern präzisiert.

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Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Nov. 2016 - 4 WF 106/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wipperfürth vom 22.08.2016 dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 20.205,00 € festgesetzt wi

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Mai 2016 - 3 UF 139/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Kindesvaters und Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gelsenkirchen-Buer vom 17. Juni 2015 (Az.: 18 F 246/13) wird zurückgewiesen. II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden n

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Nov. 2013 - 5 UF 139/11; 5 UF 139/11 eA

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Donaueschingen vom 24.05.2011 (2 F 36/11 SO EA) wird zurückgewiesen. Gründ

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 27. Feb. 2013 - 2 BvR 1872/10

bei uns veröffentlicht am 27.02.2013

Tenor Die Beschlüsse des Landgerichts Oldenburg vom 7. April 2010 - 14 T 873 und 792/08 - und des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 6. Juli 2010 - 13 W 23/10 - verletzen den Beschwerdeführer in sein

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Dez. 2012 - 13 UF 948/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - St. Goar vom 16.11.2012 abgeändert. 1. Wegen eines Freistellungsanspruchs bzw. Zahlungsanspruchs der...

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Juni 2012 - 16 WF 118/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellervertreters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Tettnang vom 5.4.2012, dort Beschlussformel Ziffer 3 (7 F 592/11) wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Das Beschwerdever

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Mai 2010 - 16 WF 82/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 19.04.2010 - 35 F 139/09 - dahingehend abgeändert, dass die Verfahrenskostenhilfevergütung nic

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. März 2010 - 15 UF 38/10

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

Tenor Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärt sich im Verfahren der einstweiligen Anordnung für sachlich unzuständig und verweist das Verfahren an das Amtsgericht - Familiengericht - Besigheim. Gründe   1 Das Verfahren der ein