Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 80 Umfang der Kostenpflicht

Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

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Sorgerecht: Das sind die Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

28.02.2017

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anforderungen an die Sorgerechtsentscheidungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern präzisiert.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 87 Verfahren; Beschwerde


(1) Das Gericht wird in Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden können, von Amts wegen tätig und bestimmt die im Fall der Zuwiderhandlung vorzunehmenden Vollstreckungsmaßnahmen. Der Berechtigte kann die Vornahme von Vollstreckungshandlungen
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht


(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung um

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87 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2011 - XII ZB 2/11

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 2/11 vom 28. September 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 38, 58 ff., 80 ff., 113 Abs. 1, 243; ZPO §§ 91 a, 99, 567 ff., 574 a) Isolierte Kostenentscheid

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - II ZB 13/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/13 vom 28. Januar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Abs. 4 a.F. Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2019 - V ZB 196/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 196/17 vom 23. Mai 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerückna

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - I ZB 41/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 41/16 vom 26. April 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Anwaltskosten im Gestattungsverfahren ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; UrhG § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 9 Satz 1 Die K

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - 32 Wx 255/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 02.07.2018, Az. 23 T 1483/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerinnen tragen als Gesamtschuldner die Kosten

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2018 - 32 Wx 405/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 18.10.2017, Az. 13 OH 2908/17, aufgehoben. 2. Der gegen die Kostenrechnung des Antragsgegners vom12.10.2016 (KReg. 2109e/1

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 07. Apr. 2016 - 11 WF 413/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der weiteren Beteiligten wird in Abänderung von Ziffer 5 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts - Schwabach vom 20.1.2016 und des Beschlusses vom 26.02.2016 der Verfah

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Nov. 2015 - 32 Wx 313/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 32 Wx 313/15 Kost 42 T 1029/14 LG Memmingen In der Notarkostensache V. - Kostengläubiger und Beschwerdeführer - gegen L. - Kostenschuldner und Beschwerdegegnerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Okt. 2015 - 34 Wx 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 89/15 Beschluss vom 28.10.2015 AG Freising - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuch- und Erbbaurechtsgrundbuchsache ... Beteiligte:

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Sept. 2015 - 7 UF 451/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor I. Auf die Beschwerden der Beteiligten S. H. und der P. B. Nürnberg e. G. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 26.2.2015 in Ziffern 1 mit 4 abgeändert und neu gefasst wie folgt: 1. Die P. B.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2018 - XII ZB 282/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 282/18 vom 21. November 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 113 Abs. 1; ZPO § 99 Abs. 1 In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Anfechtung einer mit der Hau

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 01. März 2018 - 12 Wx 49/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 6. Juli 2017 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Burg - Grundbuchamt - vom 20. Juni 2017 und 3. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 12 Wx 39/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Grundbuchamt - vom 21. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstands

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 12 Wx 55/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Burg - Grundbuchamt - vom 21. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert für das.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2018 - XII ZB 112/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 112/17 vom 7. Februar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG-VV Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 1 a) Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Nov. 2017 - 12 Wx 54/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abt. II Nr. 6 des Grundbuchs von S. Blatt ... wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - I ZB 112/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 112/16 vom 5. Oktober 2017 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren ECLI:DE:BGH:2017:051017BIZB112.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Oktober 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, den

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Juli 2017 - 12 Wx 12/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köthen - Grundbuchamt - vom 21. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstan

Landgericht Schwerin Beschluss, 03. Juli 2017 - 4 T 1/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Beschwerde vom 06.01.2017 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Mit notariellem Vertrag vom 23.11.2016 (UR-Nr. xxx) übertrug die Antragstelleri

Landgericht Schwerin Beschluss, 28. März 2017 - 4 T 11/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird die Kostenrechnung der Notarin B. vom 11.03.2016 aufgehoben. Die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 D

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2017 - XII ZB 447/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 11. Zivilsenats - zugleich Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 30. August 2016 aufgehoben.

Landgericht Magdeburg Beschluss, 11. Nov. 2016 - 10 OH 38/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Die Kostenberechnung des Notars vom 15.01.2014 (D35/0/1-2014) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2,0 nach KV 21100 Beurkundung Kaufvertrag Wert 110.00,00 € ..

Amtsgericht Meschede Beschluss, 11. Nov. 2016 - 4 XIV (B) 42/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Auf Antrag des Ausländeramtes N wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 11.01.2017 angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Amtsgericht Detmold Beschluss, 26. Okt. 2016 - 33 F 219/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet. III. Der Wert der anwaltlichen Tätigkei

Amtsgericht Detmold Beschluss, 26. Okt. 2016 - 33 F 169/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem gemeinsamen Kind W I, * 02.10.2006 Umgang zu üben wie folgt: 1. In der Zeit vom 01.11.2016 – 28.02.2017 alle vier Wochen, jeweils in der Zeit von Samstag 10:00 Uhr bis Samstag 16:00

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Okt. 2016 - 12 Wx 43/16

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Quedlinburg - Grundbuchamt - vom 25. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert de

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2016 - XII ZB 251/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 251/16 vom 28. September 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 81 Abs. 1 und 2, 162 Abs. 1 und 2; FamGKG § 2; SGB X § 64 Abs. 3 Satz 2 a) Kost

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Sept. 2016 - 12 Wx 13/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Eintragung des Amtsgerichts Oschersleben - Grundbuchamt - in das Grundbuch von K. Blatt ... vom 9. November 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

Amtsgericht Bielefeld Beschluss, 22. Sept. 2016 - 90 XIV(B) 1157/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor In dem Freiheitsentziehungsverfahren betreffend X. wegen vollziehbarer Ausreisepflicht aus der Bundesrepublik Deutschland wird auf Antrag des Ausländeramts Bielefeld gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 07.10.20

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 11. Aug. 2016 - 12 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerden des Beteiligten zu 10. gegen die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Oschersleben - Grundbuchamt - vom 9. Oktober 2015 und 2. Dezember 2015 werden zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 10. hat die Kosten der Beschwerdeve

Amtsgericht Meschede Beschluss, 15. Juli 2016 - 4 XIV(B) 19/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 17.06.2016 angeordnete Sicherungshaft wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 AufenthG dergestalt verlängert, dass sie bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Juli 2016 - 12 Wx 7/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Halberstadt - Grundbuchamt - vom 14. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert wir

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr Beschluss, 04. Juli 2016 - 32 XIV (B) 4/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens je

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 24. Juni 2016 - 3 W 166/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 20./22.11.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergen auf Rügen vom 25.10.2013 wird zurückgewiesen. Die eingetragenen Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nac

Amtsgericht Detmold Beschluss, 13. Juni 2016 - 33 F 150/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I.                    Der Antrag wird zurückgewiesen. II.                   Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. III.                  Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt. 1 2I. 3Die Antragstellerin ist die

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Mai 2016 - 3 UF 139/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Kindesvaters und Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gelsenkirchen-Buer vom 17. Juni 2015 (Az.: 18 F 246/13) wird zurückgewiesen. II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden n

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 23. Mai 2016 - 12 Wx 28/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bernburg vom 13. Mai 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500.000,00 €.

Landgericht Freiburg Beschluss, 15. Feb. 2016 - 3 OH 29/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Der Antrag der Beteiligten Ziff. 1, 2 und 4 auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen. 2. Die Kostenrechnung der weiteren Beteiligten Ziff. 1 Nr. 217320 wird aufgehoben. 3. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Auslagen

Landgericht Magdeburg Beschluss, 26. Jan. 2016 - 10 T 398/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Notarkostenrechnung des Notars D Nr. D 698/2/2-2014 vom 08.07.2014 wird die Kostenberechnung auf einen Betrag von 265,55 € herabgesetzt und angeordnet , dass der Notar der Antragsteller

Amtsgericht Meschede Beschluss, 14. Jan. 2016 - 4 XIV (B) 2/16

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet. Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG). Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens je

Landgericht Magdeburg Beschluss, 24. Nov. 2015 - 10 OH 51/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der Kostenprüfungsantrag der Antragsteller gegen die Notarrechnung vom 09.10.2014 (1315a/2014) wird zurückgewiesen. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Gründe I. 1 Am 27.05.2014 begab sich die Antragstellerin zum Notar

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2015 - IV ZB 35/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 4. Mai 2015 wird auf Kosten des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 03. Nov. 2015 - 2 WF 244/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Gründe 1 1. Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kostentragungspflicht sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Familiengericht zurückverwiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Okt. 2015 - I-13 VA 2/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.02.2015 aufzuheben und festzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der beim Scheidungsnotariat in T, J, am 13

Amtsgericht Borken Beschluss, 25. Sept. 2015 - 29 XIV(B) 23/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 05.11.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die antragstellend

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Sept. 2015 - 12 Wx 41/15

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamts Bernburg vom 19. August 2015 – ... 571-12 - wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 €. Gründe I. 1 Der Betei

Amtsgericht Borken Beschluss, 13. Aug. 2015 - 29 XIV (B) 17/15

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 13.11.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1 Gründe 2I. 3Die antragstellen

Amtsgericht Borken Beschluss, 30. Juli 2015 - 29 XIV(B) 15/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Gegen den Betroffenen wird Abschiebungshaft bis zum 29.09.15 angeordnet. Die Entscheidung ist sofort wirksam. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe 2I. 3Die antragstellend

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Juli 2015 - 12 Wx 16/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Die Grundbuchbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamtes - Amtgericht - Bernburg vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu tragen. Der Beschwer

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Mai 2015 - 12 Wx 76/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wittenberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstan

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(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die...