Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 17 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 17 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

(1) War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

(2) Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

13/05/2016 11:52

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
13/05/2016 11:49

Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
13/05/2016 11:42

Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Wenn die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagt oder unter Auflagen oder Bedingungen erteilt, ein Zeugnis nach § 5 oder § 6 Abs. 3 oder eine Bescheinigung nach § 11 Abs. 2 verweigert, können die Beteiligten binnen zwei Wochen nach Zustellun
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
56 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 06/06/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa
published on 22/08/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 141/12 vom 22. August 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 39 a) Die nach § 39 FamFG zu erteilende Rechtsbehelfsbelehrung muss auch über einen besteh
published on 13/01/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 248/09 vom 13. Januar 2010 in der Unterbringungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1 Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1
published on 17/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.