Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 89 Ordnungsmittel

(1) Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen. Die Anordnungen ergehen durch Beschluss.

(2) Der Beschluss, der die Herausgabe der Person oder die Regelung des Umgangs anordnet, hat auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen.

(3) Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für den Vollzug der Haft gelten § 802g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 802h und 802j Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend.

(4) Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Werden Gründe, aus denen sich das fehlende Vertretenmüssen ergibt, nachträglich vorgetragen, wird die Festsetzung aufgehoben.

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Familienrecht: Kein Ordnungsgeld gegen umgangsunwilligen Kindesvater

23.10.2017

Verweigert der Kindesvater einen Umgang mit seinem Kind, kann er auch durch Ordnungsmittel, z. B. Zwangsgeld nicht dazu gezwungen werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Umgangsrecht: Aufhebung des Wechselmodells, wenn Kind ständig die Hausaufgaben vergisst

23.07.2014

Wurde eine Umgangsregelung im Wechselmodell vereinbart, so kann diese Regelung aufzuheben sein, wenn es dadurch zu Problemen bei den Hausaufgaben des Kindes kommt.

Familienrecht: Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen das Jugendamt als Amtsvormund

17.04.2014

Gegen das Jugendamt, das an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Umgangsrecht: Betreuender Elternteil muss Umgangskontakte fördern

28.10.2013

Der das gemeinsame Kind betreuende Elternteil hat die Pflicht, die Kontakte des Kindes zu dem anderen Elternteil zu fördern.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG | § 13 Zuständigkeitskonzentration für andere Familiensachen


(1) Das Familiengericht, bei dem eine in den §§ 10 bis 12 bezeichnete Sache anhängig wird, ist von diesem Zeitpunkt an ungeachtet des § 137 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ger
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802g Erzwingungshaft


(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802j Dauer der Haft; erneute Haft


(1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen. (2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung


(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind. (2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gef

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - XII ZB 42/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 21. Juni 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 76 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1 a) Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte er

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2019 - XII ZB 311/19

bei uns veröffentlicht am 27.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 311/19 vom 27. November 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 88, 89, 97 Abs. 1, 99 Abs. 1; Brüssel IIa-VO Art. 8 Abs. 1 a) Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Fa

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2019 - XII ZB 507/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 507/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 58, 156 Abs. 2 a) Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familienge

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2012 - XII ZB 188/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/11 vom 1. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 86 Abs. 1 Nr. 2, 89 Abs. 1, 156 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 2 a) Die Vollstreckung eines Umgangstitel

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2014 - 12 ZB 12.2766

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteilig

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Aug. 2018 - 10 WF 122/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S. vom 25. Juni 2018 (Az.) abgeändert: Gegenüber der Kindesmutter wird wegen der Zuwiderhandlung gegen die vor dem A

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2017 - XII ZB 42/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 6. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 38, 48, 58, 95; ZPO §§ 775 Nr. 1, 776; JBeitrO §§ 1, 2, 3, 6 a) Ist auf der Grundlage eines.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Juni 2017 - 4 UF 64/17

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt vom 02. Juni 2017, Az.: 8 F 158/17 EAHK, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 62/17 vom 10. Mai 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GewSchG § 1 Sofern der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG innerhalb der

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2017 - III ZR 277/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 277/16 Verkündet am: 13. April 2017 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG §

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2017 - XII ZB 245/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 245/16 vom 15. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1686; FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 888 Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die persönliche

Amtsgericht Detmold Beschluss, 26. Okt. 2016 - 33 F 219/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet. III. Der Wert der anwaltlichen Tätigkei

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - XII ZB 86/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 86/15 vom 3. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 89 Abs. 2 Der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG muss sich auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen ein

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Juli 2016 - 8 UF 133/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - R vom 9. Juni 2016 (Ziffer II.) wird als unzulässig verworfen. II. Der Antrag der Beteiligten zu 1., die Vollziehung des Beschlusses des

Amtsgericht Köln Beschluss, 20. Mai 2016 - 312 F 105/16

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor Es wird eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs des Antragstellers mit dem Kind Q. T., geb. 00.00.2012, (Umgangspflegschaft) angeordnet. Zur berufsmäßigen Umgangspflegerin wird Frau U. H., Postfach 000, Köln, bestellt. Die Umgangspfl

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Jan. 2016 - 3 WF 231/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 16.09.2015 (Az.: 5 F 212/14) wird aus den nicht zu beanstandenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die zur Meidung

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Dez. 2015 - 2 WF 207/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Kindermutter vom 15.10.2015 gegen den am 12.10.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brakel wird zurückgewiesen. Der Antrag des Kindesvaters vom 26.11.2015, ihm Verfahrenskostenhilfe für da

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - XII ZB 635/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB635/14 vom 30. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 54, 55, 70 Abs. 4, 88, 89, 99 Abs. 1, 151 Nr. 2 a) Bei der Vollstreckung eines als einstweilige

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Mai 2015 - 2 UF 3/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der am 27.02.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - a

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Apr. 2015 - II-5 UF 51/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 12. Juli 2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach (40 F 90/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. März 2015 - 11 UF 23/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der am 30.12.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, bis zum 30.4.2015 das Kind X, geboren am ##

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Aug. 2014 - 8 UF 124/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 2, ihm für die Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags auf erweiterten Umgang Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Aug. 2014 - 8 UF 152/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 2, ihm für die Beschwerde Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgewiesen, da seine weitere Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. II. Die Beschwerde des Beteiligten

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Aug. 2014 - 8 WF 176/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merseburg vom 11.07.2014, Aktenzeichen 2 F 11/12 VA, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Ehe der Beteiligte wu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Aug. 2014 - 10 UF 115/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Höxter vom 15.05.2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die am xx.x

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Juli 2014 - 8 WF 120/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter und Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sangerhausen vom 17.04.2014 (Az. 2 FH 1/14) ersatzlos und der weitere Beschluss des Amtsgerichts vom 01.07.2014 aufg

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Juli 2014 - 4 UF 22/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der von dem Amtsgericht –  Familiengericht – Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss – 32 F 96/12 – unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Juli 2014 - 4 WF 6/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss – 32 F 13/12 – teilweise abgeändert und gegen die Kindesmutter unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weit

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Juli 2014 - 18 WF 11/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 19.12.2013 (49 F 790/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Apr. 2014 - 25 WF 45/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 4. März 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 28. Januar 2014 (Az.: 39 F 5/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Von der Erhebung von Gerichtskosten für

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. März 2014 - 4 WF 167/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 21.11.2013 erlassenen Beschluss – 403 F 62/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater. 1G r ü n d e :

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - XII ZB 165/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB165/13 vom 19. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvorm

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 29. Aug. 2013 - 6 WF 136/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 12. Juli 2013 - 6 F 215/12 UG - aufgehoben. Die Beteiligten werden nach § 89 Abs. 2 FamFG darau

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Mai 2013 - 3 WF 116/13 (VKH), 3 WF 116/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter/Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Zerbst vom 18. März 2013, Az.: 7 F 389/11 SO (ZV 2), wird zurückgewiesen. 2. Die Kindesmutter/Antragsgegnerin träg

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Mai 2013 - 3 WF 120/13 (VKH), 3 WF 120/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters/Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau-Roßlau vom 27. Februar 2013, Az.: 3 F 684/11 UG, abgeändert und dem Kindesvater für seinen Antrag auf Festsetzu

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Apr. 2013 - 6 WF 65/13

bei uns veröffentlicht am 19.04.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 1. März 2013 -13 F 363/12 UG - wird zurückgewiesen. 2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhob

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Okt. 2012 - 6 WF 381/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 31. August 2012 - 39 F 168/12 UG - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfa

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 03. Apr. 2012 - 6 UF 10/12

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 24. November 2011 – 54 F 98/11 UG – aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die außergeri

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Apr. 2012 - 6 WF 130/11

bei uns veröffentlicht am 02.04.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird gegen die Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarlouis vom 24. November 2011 – 20 F 248/10 OV2 – ein Ordnungsgeld von 300 EUR und für

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 16. Nov. 2011 - 6 UF 126/11

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der von ihm versäumten Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 6. Juli 2011 – 6 F 37/11 SO – g

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Nov. 2011 - 6 UF 140/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarlouis vom 5. September 2011 – 22 F 168/11 UG – wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Antragstellerin in Ergänzung

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Nov. 2010 - 6 WF 118/10

bei uns veröffentlicht am 26.11.2010

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 18. Oktober 2010 – 52 F 238/08 UG – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert der Beschwerdei

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Nov. 2010 - 9 UF 112/10

bei uns veröffentlicht am 05.11.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 20. August 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken – 40 F 320/10 HK – abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Antragsgegner ist verpflichtet

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10

bei uns veröffentlicht am 12.07.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarlouis vom 17. März 2010 – 23 F 52/10 UG – wird mit der Maßgabe auf ihre Kosten zurückgewiesen, dass der Mutter für den Fall der Zuwiderhandlung gegen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Juni 2010 - 13 WF 326/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Koblenz vom 30. März 2010 aufgehoben; die Anträge der Antragstellerin vom 16. Dezember 2009, vom 11. Januar 2010 und vom 18.2.201

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Apr. 2010 - 2 WF 40/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 19.02.2010 (AZ. 2 F 69/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle des festgesetztes Zwangsgeldes von 500,00 EUR die Zahlung

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2010 - 16 WF 41/10

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waiblingen vom 28.01.2010 (Az. 12 F 313/08) aufgehoben.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Feb. 2010 - 5 WF 28/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2010

Tenor 1) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Säckingen vom 22.12.2009 (3 F 74/08) aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zurückgewiesen.

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 19. Nov. 2009 - 5 F 283/09

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor I 1. Der in der mündlichen Verhandlung vom 04.11.2009 protokollierte Vergleich wird gerichtlich gebilligt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen den Vergleich das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungs

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(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind. (2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt...