Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 271 Betreuungssachen
Betreuungssachen sind
- 1.
Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung, - 2.
Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie - 3.
sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.
Referenzen - Gesetze | § 31 ProstSchG
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