Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 16 Fristen

(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe.

(2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung entsprechend.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 222 Fristberechnung


(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 224 Fristkürzung; Fristverlängerung


(1) Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind. (2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 225 Verfahren bei Friständerung


(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Be

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - V ZB 103/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 103/12 vom 12. Juli 2012 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2011 - V ZB 26/11

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 26/11 vom 9. Juni 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, Dr. Roth un

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2012 - V ZB 35/12

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 35/12 vom 8. März 2012 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Rä

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 05. Juli 2017 - 7 UF 660/17

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.5.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahr

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 13. März 2014 - 7 UF 187/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 14. November 2013, Az. 112 F 2833/13, abgeändert. II. Die Einwilligung der Antragsgegnerin in

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. März 2018 - III B 135/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. September 2017 1 K 118/14 wird als unbegründet zurückgewiese

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. Juni 2015 - 2 Wx 117/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Köln vom 13.03.2015, erlassen am 16.03.2015, - HRB 5xxx5 - aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Vollzug von Punkt 2. der Anmeldung vom 23.0

Landgericht Bonn Beschluss, 01. Apr. 2015 - 33 T 701/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde vom 04.11.2014 gegen die Ordnungsgeldentscheidung vom 21.10.2014 wird das Ordnungsgeld auf 100 € herabgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Gerichtsgebühr gemäß Nr. 19115 KV GNotKG wird auf die Hälft

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 220/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB220/14 vom 17. September 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1897 Abs. 4 Satz 1, 1908 b Abs. 3; FamFG §§ 16 Abs. 2, 63; ZPO § 222 Abs. 2 Wendet sich der Bet

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. März 2014 - 19 VA 3/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den ablehnenden

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2013 - 15 W 439/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,- €                   festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1

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(1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses...