Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 54 Aufhebung oder Änderung der Entscheidung

(1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde.

(2) Ist die Entscheidung in einer Familiensache ohne mündliche Verhandlung ergangen, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.

(3) Zuständig ist das Gericht, das die einstweilige Anordnung erlassen hat. Hat es die Sache an ein anderes Gericht abgegeben oder verwiesen, ist dieses zuständig.

(4) Während eine einstweilige Anordnungssache beim Beschwerdegericht anhängig ist, ist die Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Entscheidung durch das erstinstanzliche Gericht unzulässig.

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Referenzen - Gesetze | § 54 FamFG

§ 54 FamFG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 54 FamFG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 55 Aussetzung der Vollstreckung


(1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (2) Wenn ein hierauf gerichteter Antrag gestell

Referenzen - Urteile | § 54 FamFG

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 54 FamFG.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 30. Mai 2016 - Vf. 58-VI/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 1.500 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die in einem Verfahren des eins

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 31. Mai 2017 - 3 F 1402/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Das Verfahren 3 F 1402/16 wird dem Verfahren 3 F 250/16 hinzuverbunden. Das Verfahren 3 F 250/16 führt. 2. Der Antragsteller wird in Abänderung der Trennungsunterhaltsvereinbarung vom 28.04.2016, Az. 250/16, verpflichtet

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 04. Okt. 2017 - 2 UF 143/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 31.05.2017 aufgehoben. 2. Das Verfahren betreffend den Antrag im Schriftsatz vom 28.11.2016 wird abgetrennt

Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 17. Jan. 2019 - 3 F 840/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor 1. Als Prüfungsmaßstab für die Aussetzung der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gem. § 55 Abs. 1 FamFG kann eine Folgenabwägung herangezogen werden. Bei dieser sind die Nachteile, die eintreten würden, wenn die Vollstreckung

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 573/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 573/17 Verkündet am: 20. Juni 2018 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Apr. 2017 - 4 UF 19/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Quedlinburg vom 26. Januar 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Der Wert der Besch

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 WF 278/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 26.09.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 22.09.2016 (2 F 1131/16) wird zurückgewie

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Dez. 2016 - 11 UF 626/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Sache wird zur Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz zurückgegeben. Gründe 1 Die Sache ist zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung an das Amtsgericht zurückzugebe

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Juli 2016 - 8 UF 133/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - R vom 9. Juni 2016 (Ziffer II.) wird als unzulässig verworfen. II. Der Antrag der Beteiligten zu 1., die Vollziehung des Beschlusses des

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Apr. 2016 - 2 WF 37/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Gründe 1 1. Auf die Beschwerde, über die der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache gemäß § 57 Abs. 5 Satz 2 FamGKG in seiner vollen Besetzung entscheidet, wird der angefochtene Beschluss geändert:

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. März 2016 - 13 UF 149/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

1. Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst. 2. Kosten werden weder erhoben noch erstattet. 3. Verfahrenswert: 1.000 € Gründe I. 1 Mit Beschluss vom 21.07.2015 hatte das Familiengericht gegen den Antragsgegner eine bis zum

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. März 2016 - II-7 WF 210/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner werden folgende Positionen

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - XII ZB 635/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB635/14 vom 30. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 54, 55, 70 Abs. 4, 88, 89, 99 Abs. 1, 151 Nr. 2 a) Bei der Vollstreckung eines als einstweilige

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 29. Sept. 2015 - 1 BvR 1125/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2014 - 271 F 236/13 (Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundr

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juni 2015 - 18 WF 83/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Calw - Familiengericht - 7 F 346/14 vom 16.04.2015 abgeändert und die Kosten des Verfahrens den Antragsgegnerinnen je zur Hälfte auferlegt.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Juni 2015 - 14 WF 139/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers  vom 30. April 2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bergisch Gladbach vom 5. Januar 2015 (Az. 24 F 237/14) dahingehend abgeändert, dass der Verfahrens

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 03. Juni 2015 - 6 A 719/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die am 24. April 2012 angeordnete Inobhutnahme des Kindes F. A., geboren am ... Dezember 2007, durch das Jugendamt Rostock für die Zeit von der Anordnung bis zum Wirksamwerden des familiengerichtlichen Beschlus

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Mai 2015 - 2 WF 66/15

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 25.03.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brakel, 10 F 48/14, hinsichtlich der Festsetzung des Verfahrenswertes dahingehend abgeändert, dass dieser auf 4.221,- € festgesetzt w

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Sept. 2014 - 4 UF 93/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 20.06.2014 (10 F 10/14) wird zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdever

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 27. Aug. 2014 - 1 BvR 1822/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor 1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Monschau vom 17. Februar 2014 - 6 F 35/14 - sowie vom 17. März 2014 - 6 F 35/14 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Mai 2014 - 27 UF 40/1

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 07. Apr. 2014 - 4 WF 50/14

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 04.03.2014 - 406 F 66/10 - wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2Die nach § 33 Abs.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Feb. 2014 - II-5 WF 24/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der am 15. Oktober 2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach (27 F 156/13) hinsichtlich der Festsetzung des Verfahrenswertes abgeänd

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Feb. 2014 - 2 UF 148/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor 1. Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 27.03.2013 (7 F 234/12) unter Ziffer 1. und 2. wie folgt abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Dez. 2013 - 8 UF 238/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Steinfurt vom 08.10.2013 wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 1.500,00 € als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2Die Beschwerde ist unzuläss

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Aug. 2013 - 13 UF 563/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

1. Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.08.2013 wird auf deren Kosten als unzulässig verworfen. 2. Auf den Antrag der Beschwerdeführerin auf mündliche Verh

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 21. Dez. 2012 - 6 UF 416/12

bei uns veröffentlicht am 21.12.2012

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarlouis vom 12. Oktober 2012 – 20 F 251/12 EAHK – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz w

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 10. Juli 2012 - 8 UF 144/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der am 11. Mai 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Schönebeck aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten de

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 11. Juni 2012 - 11 UF 266/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2012

Die Beschwerde des Jugendamts der Kreisverwaltung ...[X] gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Andernach vom 2. April 2012 wird zurückgewiesen mit den Maßgaben, dass festgestellt wird, dass die Anordnung Nr. 4 in dem Beschluss erle

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. März 2011 - 6 WF 222/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

weitere Fundstellen ... Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 €

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Sept. 2010 - 5 WF 179/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 06.07.2010 (2 F 252/10) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der W