Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 28 Verfahrensleitung

(1) Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass die Beteiligten sich rechtzeitig über alle erheblichen Tatsachen erklären und ungenügende tatsächliche Angaben ergänzen. Es hat die Beteiligten auf einen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, wenn es ihn anders beurteilt als die Beteiligten und seine Entscheidung darauf stützen will.

(2) In Antragsverfahren hat das Gericht auch darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt und sachdienliche Anträge gestellt werden.

(3) Hinweise nach dieser Vorschrift hat das Gericht so früh wie möglich zu erteilen und aktenkundig zu machen.

(4) Über Termine und persönliche Anhörungen hat das Gericht einen Vermerk zu fertigen; für die Niederschrift des Vermerks kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle hinzugezogen werden, wenn dies auf Grund des zu erwartenden Umfangs des Vermerks, in Anbetracht der Schwierigkeit der Sache oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich ist. In den Vermerk sind die wesentlichen Vorgänge des Termins und der persönlichen Anhörung aufzunehmen. Über den Versuch einer gütlichen Einigung vor einem Güterichter nach § 36 Absatz 5 wird ein Vermerk nur angefertigt, wenn alle Beteiligten sich einverstanden erklären. Die Herstellung durch Aufzeichnung auf Datenträger in der Form des § 14 Abs. 3 ist möglich.

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Vaterschaftsklärung: Zum Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

29.12.2014

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung geht dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Vaters vor.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 36 Vergleich


(1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken. (2) Kommt eine Einigung im Ter

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 14 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung


(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklä

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2013 - XII ZB 71/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 71/12 vom 27. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1599 Abs. 2; ZPO § 641 c; FamFG § 180 a) Die im Rahmen des sogenannten scheidungsakzessorischen Status

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2019 - V ZB 12/18

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 22. August 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 12/18 vom 9. Mai 2019 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - XII ZB 17/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 17/12 vom 7. November 2012 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Weber-Monecke, Dr. Klinkhammer, Schilling und

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2013 - XII ZB 204/11

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 204/11 vom 6. Februar 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 1, 45 Abs. 1 FamFG §§ 28 Abs. 1, 222 Abs. 1 und Abs. 3 BetrAVG §§ 1 Abs. 2 N

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2013 - V ZB 107/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 107/13 vom 19. Dezember 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth, die Richterinnen Dr. B

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 232/09 vom 23. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG § 78 Abs. 2 a) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewi

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2012 - V ZB 224/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 224/11 vom 6. Dezember 2012 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 425 Abs. 3, § 417 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1 Ein in dem Antrag auf Verlängerung der Abschie

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 18. Mai 2015 - Vf. 101-VI/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 12. Februar 2013 Az. UR III 10/13 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. April 2013 Az. 11 W 620/13 verstoßen gegen Art. 118 Abs. 1 BV. Sie werden aufgehoben. Die Sache

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2017 - 34 Wx 464/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Die Gehörsrüge der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss vom 4. August 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. In Abteilung II des Grundbuchs ist seit 5.1.1968 ein Nacherbenvermerk des Inhalts einge

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Juni 2018 - 34 Wx 438/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf vom 22. August 2017 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Deggendorf wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Aug. 2017 - 8 UF 131/17

bei uns veröffentlicht am 28.08.2017

Gründe 1 Sachverhalt: 2 Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern der in ihrer Ehe geborenen Kinder K.W. (geboren 2004), H. (geboren 2006) und K. (geboren 2010). Sie sind seit wenigen Monaten voneinander geschieden. Die Beteiligte zu 2. hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2017 - XII ZB 358/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 358/16 vom 22. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 28 Abs. 4, 68 Abs. 3 Satz 2, 319 Abs. 1 und 4, 329 Abs. 1 a) Zu den Voraussetzungen, unter denen di

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - XII ZB 363/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 363/15 vom 11. Mai 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26 Abs. 1, 74 Abs. 3 Satz 4; ZPO § 559 Abs. 1; BGB § 1896 Abs. 1 a) Verweigert der Betroffene im V

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 44/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 44/14 vom 13. April 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 59 Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren. BGH, Beschluss v

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Nov. 2015 - 14 UF 156/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Bochum vom 30.7.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 3.000 € zu tragen. 1

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Mai 2015 - 15 W 138/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Der Erbschein vom 05.03.2015 wird eingezogen. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben. 1G r ü n d e : 2I. 3Die am ##.##.2014 verstorbene Erblasserin war verheiratet mit F L, der am ##.##.1993 vorverstorben war. Aus

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - V ZB 87/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB87/14 vom 4. Dezember 2014 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62; FamFG § 67 Abs. 1 Die in dem Verfahren der Abschiebungshaft erforderliche Dokumentation

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2014 - XII ZB 20/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB20/14 vom 29. Oktober 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 178 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle ein

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2013 - 8 UF 4/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Betroffenen) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Aschersleben vom 04. Dezember 2012 aufgehoben und das Verfahren, auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, a

Landgericht Freiburg Beschluss, 01. Dez. 2011 - 4 T 281/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.10.2011 - 22 XIV 87 B/11 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Geschäftswert

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 11. Aug. 2011 - 6 UF 82/11

bei uns veröffentlicht am 11.08.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird die Ziffer 5. des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Völklingen vom 17. Februar 2011 – 8 F 372/10 S – abgeändert und wie folgt neu gefasst: 5. Im Wege

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 11. Mai 2011 - 6 UF 32/11

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der D.B. AG wird Ziffer II. 3. des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Merzig vom 27. Januar 2011 – 27 F 188/09 S – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der ext

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 14. Apr. 2011 - 6 UF 28/11

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin werden die Ziffern III. 3. und 4. des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 18. November 2010 – 41 F 459/09 S – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

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(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter...