Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 95 Anwendung der Zivilprozessordnung

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung

1.
wegen einer Geldforderung,
2.
zur Herausgabe einer beweglichen oder unbeweglichen Sache,
3.
zur Vornahme einer vertretbaren oder nicht vertretbaren Handlung,
4.
zur Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen oder
5.
zur Abgabe einer Willenserklärung
die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden.

(2) An die Stelle des Urteils tritt der Beschluss nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

(3) Macht der aus einem Titel wegen einer Geldforderung Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Entscheidung auszuschließen. In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann die Vollstreckung nur unter derselben Voraussetzung eingestellt werden.

(4) Ist die Verpflichtung zur Herausgabe oder Vorlage einer Sache oder zur Vornahme einer vertretbaren Handlung zu vollstrecken, so kann das Gericht durch Beschluss neben oder anstelle einer Maßnahme nach den §§ 883, 885 bis 887 der Zivilprozessordnung die in § 888 der Zivilprozessordnung vorgesehenen Maßnahmen anordnen, soweit ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.

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Familienrecht: Gewaltenschutz – Stinkefinger kann Verstoß gegen das Kontaktverbot sein

08.10.2019

Wird der sog. „Stinkefinger“ gezeigt, kann dies ein Verstoß gegen das zum Zweck des Gewaltschutzes ausgesprochene Verbot sein, mit der geschützten Person in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall kann ein Ordnungsmittel verhängt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 110 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen


(1) Eine ausländische Entscheidung ist nicht vollstreckbar, wenn sie nicht anzuerkennen ist. (2) Soweit die ausländische Entscheidung eine in § 95 Abs. 1 genannte Verpflichtung zum Inhalt hat, ist die Vollstreckbarkeit durch Beschluss auszusprech
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 888 Nicht vertretbare Handlungen


(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Hand

Zivilprozessordnung - ZPO | § 719 Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch


(1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung einges

Zivilprozessordnung - ZPO | § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung


(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag

Zivilprozessordnung - ZPO | § 885 Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen


(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuwei

Zivilprozessordnung - ZPO | § 883 Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen


(1) Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben. (2) Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden,

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - XII ZB 345/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 a) Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsbe

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 101/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 101/18 vom 16. Mai 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 24 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1 Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rec

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2012 - XII ZB 459/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 459/10 vom 11. April 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1901, 1836, 1908 i; FamFG §§ 292, 168; VBVG §§ 4, 5, 6 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 122/12 vom 10. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen schwerer Vergewaltigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. Mai 2012 gemä

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2017 - XII ZB 42/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 6. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 38, 48, 58, 95; ZPO §§ 775 Nr. 1, 776; JBeitrO §§ 1, 2, 3, 6 a) Ist auf der Grundlage eines.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2017 - XII ZB 62/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 62/17 vom 10. Mai 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GewSchG § 1 Sofern der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG innerhalb der

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2017 - XII ZB 245/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 245/16 vom 15. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1686; FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 888 Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die persönliche

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2015 - XII ZB 75/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB75/13 vom 2. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 70, 97, 110; AVAG §§ 11, 15; HUVÜ 73 Art. 23 a) Ausländische Unterhaltsentscheidungen kön

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 20 WF 35/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 13.2.2015, Az. 2 F 200/14, dahingehend abgeändert, dass das gegen den Antragsgegner verhängte Ordnungsgeld auf 500 EUR her

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Mai 2015 - 4 Ss 166/15

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Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 11. November 2014a) im Schuldspruch dahingeändert,dass der Angeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, der Zuwiderhandlung gegen ge

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Apr. 2015 - 20 WF 33/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 13.02.2015, Az. 1 F 71/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 2 WF 232/14 und 2 WF 237/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 21.08.2014 aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung von Ordnungsmitteln wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Aug. 2014 - 12 UF 61/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 25.04.2014 - 71 F 290/13 - teilweise abgeändert: Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die ihm im Vergleich vom 25.0

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Juli 2014 - 11 WF 69/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Landratsamts Schwäbisch Hall wird der Beschluss des Amtsgerichts Crailsheim vom 17.12.2013 (22 FH 36/11) abgeändert: Dem Land Baden-Württemberg - vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse S

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 10. Dez. 2013 - 15 WF 401/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 20. November 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - E. vom 04. November 2013 - 8 F 302/13 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch übe

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 04. März 2013 - 6 WF 27/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2013

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 13. Dezember 2012 - 39 F 97/12 - unter Zurückweisung der weitergehenden Vollstreckungsanträge teilweise dahingehend a

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Juni 2011 - 6 WF 60/11

bei uns veröffentlicht am 08.06.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der am 6. Mai 2011 verkündete Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Neunkirchen – 17 F 473/10 EAGS – aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung

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