Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 5 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

(1) Das zuständige Gericht wird durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt:

1.
wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist;
2.
wenn es mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke oder aus sonstigen tatsächlichen Gründen ungewiss ist, welches Gericht für das Verfahren zuständig ist;
3.
wenn verschiedene Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben;
4.
wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für das Verfahren zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben;
5.
wenn eine Abgabe aus wichtigem Grund (§ 4) erfolgen soll, die Gerichte sich jedoch nicht einigen können.

(2) Ist das nächsthöhere gemeinsame Gericht der Bundesgerichtshof, wird das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört.

(3) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar.

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Referenzen - Gesetze | § 127 VwGO

§ 127 VwGO zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 127 VwGO wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 2 Zuständigkeit


(1) Zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Rechtsträger, dessen Anteilsinhaber antragsberechtigt sind, seinen Sitz hat oder hatte. (2) Sind nach Absatz 1 mehrere Gerichte zuständig oder sind bei verschiedenen Landgerichten Spruchverf

Grundbuchordnung - GBO | § 4


(1) Über mehrere Grundstücke desselben Eigentümers, deren Grundbücher von demselben Grundbuchamt geführt werden, kann ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden, solange hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. (2) Dasselbe gilt, wenn die

Grundbuchordnung - GBO | § 1


(1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Grundbuchämter). Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Die abweichenden Vorschriften des § 150 für das in

Grundbuchordnung - GBO | § 5


(1) Ein Grundstück soll nur dann mit einem anderen Grundstück vereinigt werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. Eine Vereinigung soll insbesondere dann unterbleiben, wenn die Grundstücke im Zeitpunkt der Vereinigung wie folgt belastet
§ 127 VwGO zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 4 Abgabe an ein anderes Gericht


Das Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Sache bereit erklärt hat. Vor der Abgabe sollen die Beteiligten angehört werden.

Referenzen - Urteile | § 127 VwGO

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 127 VwGO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 6. Okt. 2021 - XII ARZ 35/21

bei uns veröffentlicht am 05.11.2021

  a) Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. März 2017 - 31 AR 47/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für die Ermittlung der Erben nach dem Erblasser und zur Benachrichtigung der Beteiligten wird abgelehnt. Gründe Das Nachlassgericht Landshut hat mit Vorlage

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - 34 AR 41/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gemäß Formblatt AG I 1 (Geschäftsnummer des Amtsge

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. März 2016 - 34 AR 30/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Gründe Leitsatz: OLG München, 34. Zivilsenat Beschluss vom 02.03.2016 34 AR 30/16 Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 7 AR 67/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 7 AR 67/16 Beschluss vom 01.02.2016 7 AR 78/16 Gerichtsabteilung (Familie) OLG Nürnberg Beschluss vom 01.02.106 Az.: 7 AR 67/16; 7 AR 78/16 In der Familiensache erg

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 7 AR 78/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 7 AR 78/16 Beschluss vom 01.02.2016 7 AR 67/16 Gerichtsabteilung (Familie) OLG Nürnberg Beschluss vom 01.02.106 Az.: 7 AR 67/16, 7 AR 78/16 In der Familiensache erge

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Apr. 2018 - 31 AR 52/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg Gründe I. Das Oberlandesgericht München ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 FamFG zur Entscheidung des zwischen den Amtsgerichten Schöneberg und E

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Mai 2015 - 34 Wx 155/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Sache wird unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 19. Mai 2015 an das Amtsgericht Deggendorf zurückgegeben. Gründe Das Verfahren hat einen Antrag auf Feststellung der Unschädlichkeit (sog. Unschädlichkeit

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Feb. 2018 - 2 UF 113/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 01.03.2016, Az. 2 F 321/12, in den Ziffern 3, 4 und 5 wie folgt abgeändert und ergänzt: 3. Es wird festgestellt

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Apr. 2017 - 11 AR 30/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Das Landgericht Hamburg wird als zuständiges Gericht bestimmt. Gründe I. 1 Die Antragsteller haben als ehemalige Aktionäre der ... AG beim Landgericht Hamburg die Durchführung eines Spruchverfahrens nach § 1 Nr. 4 SpruchG bean

Amtsgericht Duisburg-Hamborn Beschluss, 28. Okt. 2016 - 5 VI 515/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor In der Nachlassangelegenheit P wird die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 5 Abs. 1, Nr. 2 FamFG. 1Nach dem gerichtlichen Vermerk vom 16.8.2016 ist weder ein gewöhnlicher Aufenthalt

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2016 - XII ARZ 40/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ARZ 40/16 vom 26. Oktober 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 36 Abs. 3; FamFG § 5 Abs. 2 Will in einer Kindschaftssache ein Oberlandesgericht das Verfahren aus w

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - X ARZ 292/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 292/16 vom 23. August 2016 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:230816BXARZ292.16.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. August 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. M

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 08. Aug. 2016 - 2 Wx 220/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg. 1G r ü n d e : 21. 3Mit notariell beurkundeter, bei dem Amtsgericht Wermelskirchen am 15.04.2015 eingegangener Erklärung vom 10.04.2015 hat der Antragsteller die Erteilung eines Alleinerbscheins und b

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Aug. 2016 - II-3 UF 127/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor Die Sache wird in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 3 ZPO dem Bundesgerichtshof vorgelegt. 1In § 5 Abs. 2 FamFG besteht für den Fall des § 5 Abs. 1 Nr. 5 FamFG nach Auffassung des Senats zwar keine Regelungslücke, weil die hier vorgesehe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Mai 2016 - 16 AR 4/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor 1. Als örtlich zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Waiblingen bestimmt. Gründe  I.1 Die Antragstellerin/Kindesmutter und der Antragsgegner/Kindesvater sind die Eltern der Kinder ..., geb. ...2006, und ..., geb. ...200

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. März 2016 - 2 Wx 76/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg. 1G r ü n d e : 21. 3Das Amtsgericht Leverkusen hat die Sache durch Beschluss vom 25.11.2015 formell rechtskräftig an das Amtsgerichts Schöneberg mit der Begründung abgegeben, der Erblasser sei Deutsch

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Feb. 2016 - 15 SA 5/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Als örtlich zuständiges Grundbuchamt wird das Grundbuchamt des Amtsgerichts J bestimmt. 1Gründe 2Als Grundbuchamt, welches zur Entscheidung über den Antrag auf Vereinigung der im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundstücke zu entscheiden hat

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Jan. 2016 - 2 SAF 27/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Als für das Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zuständiges Gericht wird das Amtsgericht – Familiengericht – Dortmund bestimmt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten sind seit Mitte 2013 voneinander getrennt lebende Ehegatten. Die Bet

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2016 - 2 SAF 17/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Als örtlich zuständiges Gericht wird das Amtsgericht – Familiengericht – C bestimmt. 1 2Gründe: 3I. 4Die Beteiligten zu 2) und zu 3) sind die Eltern des am ##.##.2013 geborenen Kindes. Sie waren und sind nicht miteinander verh

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2015 - 15 SA 4/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Das Amtsgericht Wuppertal ist verpflichtet, die Betreuungssache vom Amtsgericht Hattingen mit dem jetzigen Verfahrensstand fortzuführen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der in X wohnhafte Betroffene wurde nach einem Hirninfarkt seit dem 26.05.2015 in ein

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. März 2015 - 2 SAF 3/15

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Das Amtsgericht – Familiengericht – Halle (Westf.) ist für das Verfahren zuständig. 1Gründe 2I. 3Der Kindesvater und die Kindesmutter sind die leiblichen Eltern des minderjährigen Kindes C (im Folgenden: das Kind). 4Das Kind kam am ####2014 i

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Feb. 2015 - 2 Wx 27/15

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der am 25.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 24.11.2014 - 46 VI 135/08 aufgehoben. Die Anregung der Beteiligten zu 1. und 2., das am 15.09.2010 erteilte

Landgericht Duisburg Beschluss, 12. Dez. 2014 - 5 T 40/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin wohnte im Bezirk des Amtsgerichts Duisburg und nahm dort Beratungsleistungen ihrer Verfahrensbevollmächtigten in Anspruch. Sodann verzog sie in

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Aug. 2014 - 2 Wx 212/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht – Betreuungsgericht - Schöneberg. 1Gründe: 21. Aufgrund einer Anregung vom 01.01.2014 ist das Amtsgericht Leverkusen in eine Prüfung eingetreten, ob für die seinerzeit in M wohnende Betroffene eine Betreuung anzu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 04. Aug. 2014 - 8 AR 1/14 (Zust)

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Neustadt am Rübenberge bestimmt. Gründe 1 Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG liegen vor, nachdem sich neben dem Amtsgericht

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. Juni 2014 - 2 Wx 170/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg. 1G r ü n d e : 21. Nachdem das Amtsgericht Schöneberg die Sache mit Beschluss vom 04.06.2014 formell rechtskräftig an das Amtsgerichts Köln verwiesen und dieses sich mit Beschluss vom 16.06.2014 (erne

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Apr. 2014 - 11 AR 2/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Als zuständiges Gericht für die Bestellung eines Notvorstandes der Zuckerfabrik M. AG hinsichtlich ihres im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland belegenen Vermögens wird das Amtsgericht Mannheim - Registergericht - bestimmt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Nov. 2013 - II-2 SAF 15/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

Tenor Das Amtsgericht Neuss (Familiengericht) wird als zuständiges Gericht bestimmt. 1 2Gründe: 3I. 4Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin hat die irakische Staatsangehörigkeit, der Antragsgegner ist deutscher Staat

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Nov. 2013 - 11 AR 7/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Das Landgericht Freiburg ist zur Abgabe des Unterbringungsverfahrens an das Amtsgericht Bühl befugt. Gründe   I.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Juni 2012 - 3 UH 1/12

bei uns veröffentlicht am 15.06.2012

Tenor Das Amtsgericht Stralsund - Nachlassgericht - ist für die Erhebung und Einziehung der Gebühr für die Erbausschlagungserklärungen der Ausschlagenden S. E., C. M., M. K. und W.-P. F. vom 25.10.2011 zuständig. Gründe 1 Das Oberlandesgericht R

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Nov. 2011 - 17 AR 9/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tenor Für das Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht - Familiengericht - Stuttgart örtlich zuständig. Gründe   I. 1 Der am … 1988 geborene Anzunehmende ist gambischer Staatsangehöriger. Er lernte die Annehmende 2007 in B. im Rahmen eines De

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Juli 2010 - 8 AR 5/10

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Tenor Als zuständiges Gericht für die weitere Führung der Vormundschaft wird das Amtsgericht Stuttgart - Familiengericht - bestimmt. Gründe   I. 1 Die am … 1995 geborene Beteiligte Ziff. 1, welche aus dem Irak stammt, wur

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 10. März 2010 - 2 AR 6/10

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tenor Eine Entscheidung über die Abgabe des Verfahrens wird abgelehnt. Gründe 1 Gemäß § 4 Satz 1 FamFG kann ein Betreuungsverfahren aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgegeben werden. Nach § 273 Satz 1 FamFG ist es in

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Das Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Sache bereit erklärt hat. Vor der Abgabe sollen die Beteiligten angehört werden.