Grundvoraussetzungen, § 129 InsO
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05/11/2010 10:58
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtungsrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
SubjectsGrundvoraussetzungen, § 129 InsO
Grundvoraussetzungen, § 129 InsO
originally published: 25/06/2021 16:47, updated: 25/06/2021 16:47
3.1. Grundvoraussetzungen, § 129 InsO
originally published: 05/11/2010 10:58, updated: 05/11/2010 10:58
Jede vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung, sofern sie sich benachteiligend auf die Befriedigungsquote der Insolvenzgläubiger i.S.v. § 38 InsO auswirkt, unterliegt der Insolvenzanfechtung.
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Beispielhaft in Sachen Recht.
Areas of lawArbeitsrecht, Öffentliches Baurecht, Privates Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, showMore
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Fachanwältin für
Insolvenz- und SanierungsrechtKanzlei für Insolvenzrecht und -verwaltung, Wirtschaftsrecht, Schuldnerberatung und Testamenstvollstreckung
Areas of lawInsolvenzarbeitsrecht , Testamentsvollstreckung, Allgemeines, Recht der GbR, Insolvenzanfechtungsrecht, Anfechtungsgläubiger, showMore
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published on 02/11/2024 15:33
Der Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer stehen weder das von der Entstehung der Steuer abhängige Recht zum Vorsteuerabzug noch eine (unterstellte) Pflicht zur Berichtigung des get&aum
published on 06/12/2023 16:50
1. Führt eine vom Besteller ausgesprochene Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund dazu, dass sich die Forderung des Schuldners auf Werklohn und eine Gegenforderung auf Schadensersatz wegen Fertigstellungsmehrkosten aus einem andere