Haftung der Gesellschaft in der Insolvenz

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Haftung der Gesellschaft in der Insolvenz

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46
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13.01.2021 17:26

Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht.  Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
27.03.2020 22:05

Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
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published on 04.11.2025 10:16

Warum lesen?  Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Linie, wann Forderungen eines Gesellschafters wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden – mit Folgen für Nachrang (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Anfechtung (§...
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Warum lesen? 

Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Linie, wann Forderungen eines Gesellschafters wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden – mit Folgen für Nachrang (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Anfechtung (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO).


Was steht drin? 

Regressansprüche des Gesellschafters nach Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers sind immer darlehensgleich; bei Austauschgeschäften (z. B. Gehalt, Auslagenersatz) gilt Darlehensgleichheit nur bei rechtlicher oder faktischer Stundung/Stehenlassen. Lohnnachzahlungen mit deutlich überschrittener Frist können deshalb darlehensgleich sein; bei Auslagenerstattungen kommt es darauf an, ob der Gesellschafter tatsächlich einen Gesellschaftsgläubiger bezahlt oder nur eigene Spesen ersetzt haben will.