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96 Urteile

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published on 26.11.2025 15:22

Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich...
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Der Bundesgerichtshof (BGH, 07.11.2025 – V ZR 155/24) klärt zentrale Fragen zur Rückabwicklung sittenwidriger Grundstückskaufverträge über Miteigentumsanteile: Ist nur der Kaufvertrag nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, richtet sich der bereicherungsrechtliche Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung des Eigentums; ist zudem das Erfüllungsgeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig, kommt die Grundbuchberichtigung in Betracht.
Besonders praxisrelevant ist die Entscheidung, weil der BGH festhält, dass für die Darlegung eines wucherähnlichen Missverhältnisses bei Miteigentumsanteilen grundsätzlich der Verkehrswert des Gesamtgrundstücks genügt und der Anteil wertmäßig proportional zugrunde gelegt werden kann. Das erleichtert die Substantiierung von Klagen und schafft klare Leitlinien für anwaltliche Beratung in Fällen von § 138 BGB und bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung.

published on 19.09.2025 15:16

Warum ist das Urteil lesenswert?  Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Grenze: Die Verwertung einer Leasingsache durch den Leasinggeber nach Verfahrenseröffnung ist kein Fall der „Doppelsicherheiten“. Damit ändert sich, an wen die...
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Warum ist das Urteil lesenswert? 

Der IX. Zivilsenat zieht eine klare Grenze: Die Verwertung einer Leasingsache durch den Leasinggeber nach Verfahrenseröffnung ist kein Fall der „Doppelsicherheiten“. Damit ändert sich, an wen die Masse sich halten kann – und wann Gesellschafter‑Bürgen Erstattungsansprüchen ausgesetzt sind.


Was steht drin? 

Der BGH verneint eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO), wenn der Leasinggeber sein eigenes Eigentum verwertet, und lehnt deshalb einen Erstattungsanspruch analog § 143 Abs. 3 S. 1 InsO ab. Die Vorinstanzen, die noch zugunsten des Verwalters entschieden hatten, werden korrigiert. Für die Praxis bedeutet das: Leasing ≠ Gesellschaftssicherheit – die Doppelsicherheiten‑Rechtsprechung greift nicht.

published on 18.10.2024 16:28

Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderu...

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