Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, § 17 InsO

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, § 17 InsO
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Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, § 17 InsO

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46
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published on 14.11.2024 12:48

1. Sozialversicherungsträger haben das Vorliegen eines Insolvenzgrundes in gleicher Weise glaubhaft zu machen wie andere Gläubiger auch. Die Strafbarkeit der Nichtabführung von Beiträgen ist einer von mehreren Umständen, der
published on 12.11.2023 17:55

In dem Urteil vom 10. Februar 2022 bezieht sich der Bundesgerichtshof zunächst auf die veränderte Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) eingeführt wurde und nach der die tatbestandlichen Anforderungen f&uum
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In dem Urteil vom 10. Februar 2022 bezieht sich der Bundesgerichtshof zunächst auf die veränderte Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) eingeführt wurde und nach der die tatbestandlichen Anforderungen für die sog. Vorsatzanfechtung nach § 133 Insolvenzordnung (InsO) erhöht wurden. Des Weiteren unterstreicht der BGH, dass für die Annahme eines Benachteiligungsvorsatzes neben der Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit auch die Voraussetzung gegeben sein muss, dass dieser Zustand zu einem späteren Zeitpunkt fortbesteht.

Darüber hinaus geht es im Urteil um die Vermutungswirkung einer Zahlungseinstellung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der InsO.