Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz

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Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46
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Dr.jur. Volker Hees
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published on 04.11.2025 11:11

Warum lesen?  Der BGH schärft die Leitplanken für Gläubigeranfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz bei Vermögensverschiebungen an nahestehende Personen und konkretisiert die sekundäre Darlegungslast des...
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Warum lesen? 

Der BGH schärft die Leitplanken für Gläubigeranfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz bei Vermögensverschiebungen an nahestehende Personen und konkretisiert die sekundäre Darlegungslast des Anfechtungsgegners: Wer als Käufer:in im Familienkreis Grundstücke erwirbt, muss bei substanziellem Bestreiten der Gegenseite zum Kaufpreisfluss plausibel vortragen – Belege sind nicht zwingend, Schweigen ist riskant.


Was steht im Urteil?

Der Senat betont, dass Schlüsse aus der Nähebeziehung (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO) der freien Beweiswürdigung unterliegen; zur Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz können auch äußere Umstände (z. B. nicht gezahlter Kaufpreis, titulierte Forderungen, Zwangssicherungshypothek) beitragen. Gegenstand der Anfechtung ist der Gesamtvorgang bis zur Eigentumsumschreibung – gegebenenfalls auch gegenüber Rechtsnachfolger:innen.