Rechtsprechung zur Insolvenz in UK
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Rechtsprechung zur Insolvenz in UK
Rechtsprechung zur Insolvenz in UK
Das bankruptcy Verfahren wird oftmals als die jedem anzuratenden Möglichkeit dargeboten, eine Restschuldbefreiung (automatic discharge) auf vereinfachtem Wege in einer kurzen Zeit (ein bis eineinhalb Jahre) zu erlangen, ohne solch eine lange Wohlverhaltesphase durchlaufen zu müssen wie in Deutschland. Doch es wird oftmals vergessen, dass auch für eine englische Restschuldbefreiung im bankruptcy Verfahren, bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen nach englischem Recht erfüllt werden müssen, damit man zu dem gewünschten Ergebnis der Restschuldbefreiung gelangt und dem Schuldner ein Fresh Start ermöglicht wird. Insbesondere die Rechtsprechung zeigt, dass trotz einer erlangten automatic discharge es in bestimmten Fallkonstellationen dazu kommen kann, dass der Schuldner weiterhin belangt werden kann und Gläubiger damit ihre Rechte trotz einer Restschuldbefreiung durchsetzen können.