Bestehen eines Insolvenzeröffnungsgrundes

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Trittermann Insolvenzverwaltung GbR

Insolvenz- und Sanierungsrecht

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2 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Haftung von Steuerberatern – Ausschluss der Bilanzierung nach Fortführungswerten und Haftung aus bestehenden Hinweis- und Warnpflichten

16.01.2020

Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung  der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 

Haftung von Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten – Keine Haftung ohne vertragliche Pflichtvereinbarung

23.01.2020

Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Urteile

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3 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Bundesgerichtshof Urteil, 3. März 2022 - IX ZR 53/19

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

Im Urteil vom 03.03.2022 stellt der Bundesgerichtshof  fest, dass die insolvenzrechtliche Überschuldung gemäß § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) im Kontext der Vorsatzanfechtung gemäß den Bestimmungen der §&

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2022 - IX ZR 148/19

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

In dem Urteil vom 10. Februar 2022 bezieht sich der Bundesgerichtshof zunächst auf die veränderte Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) eingeführt wurde und nach der die tatbestandlichen Anforderungen f&uum

Bundesgerichtshof Urteil, 3. März 2022 - IX ZR 78/20

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

Der BGH verfestigt und konkretisiert hier unter anderem die mit Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) angestoßene Richtungsänderung ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Beschränkung der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Des weit