gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der Insolvenz

gesellschaftliche Auswirkungen in der Insolvenz

erstmalig veröffentlicht: 27.09.2023, letzte Fassung: 13.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Zusammenfassung des Autors

Die Insolvenz einer Gesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Gesellschafter und Geschäftsführung, was von der jeweiligen Rechtsform abhängt. Anwälte im Gesellschaftsrecht müssen diese Auswirkungen verstehen, um Mandanten effektiv zu beraten und zu begleiten, einschließlich der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer und Vorstände sowie der Beschränkung von Rechten der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenz einer Gesellschaft hat gravierende gesellschaftsrechtliche Auswirkungen und beeinflusst sowohl die Rechtsstellung der Gesellschafter als auch die der Geschäftsführung. Als Anwalt im Gesellschaftsrecht muss man sich dieser Auswirkungen bewusst sein, um Mandanten umfassend beraten und begleiten zu können.

Die gesellschaftsrechtlichen Implikationen einer Insolvenz variieren je nach Rechtsform der Gesellschaft:

1. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

1.1 Insolvenzantragspflicht

Gemäß § 15a InsO haben Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, Insolvenz anzumelden. Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

1.2 Geschäftsführung

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Verwaltung der Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter übernommen (§ 80 InsO). Die Geschäftsführung verliert somit ihre Befugnisse.
Gesellschafterrechte: Die Rechte der Gesellschafter, insbesondere das Recht auf Gewinnausschüttung, werden durch das Insolvenzverfahren beschränkt. Alle Maßnahmen, die die Insolvenzmasse gefährden könnten, sind unzulässig.

2. Aktiengesellschaft (AG)

Auch hier besteht eine Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO für den Vorstand.
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung der AG, und der Vorstand verliert seine Befugnisse.

Aktionärsrechte, insbesondere das Bezugsrecht und das Recht auf Dividendenausschüttung, werden durch das Insolvenzverfahren beeinträchtigt.

3. Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)

Die Insolvenz einer Personengesellschaft kann auch die persönliche Insolvenz der Gesellschafter nach sich ziehen, da diese – je nach Rechtsform – unbeschränkt haften.
Die Insolvenzantragspflicht trifft ebenfalls die Geschäftsführung bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter.
Im Insolvenzverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung.

Besondere Beachtung verdienen auch die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen in Bezug auf Sanierung und Restrukturierung. Das Insolvenzrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung der Gesellschaft (z.B. durch einen Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO). Dies kann die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen begünstigen.

Insgesamt haben Insolvenzen erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftsrechtliche Gefüge einer Gesellschaft. Die rechtzeitige und umfassende Beratung durch einen Anwalt ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und die besten Möglichkeiten für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter zu nutzen.

Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
 

Autor:in

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