gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der Insolvenz

gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der Insolvenz
Anwälte
Steuerberater
Articles
Urteile

AOL Articles by other authors

27/09/2023 14:30

Die Insolvenz einer Gesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Gesellschafter und Geschäftsführung, was von der jeweiligen Rechtsform abhängt. Anwälte im Gesellschaftsrecht müssen diese Auswirkungen verstehen, um Mandanten effektiv zu beraten und zu begleiten, einschließlich der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer und Vorstände sowie der Beschränkung von Rechten der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens.

gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der Insolvenz

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

gesellschaftliche Auswirkungen in der Insolvenz

originally published: 27/09/2023 14:30, updated: 13/02/2024 10:39
Author’s summary

Die Insolvenz einer Gesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Gesellschafter und Geschäftsführung, was von der jeweiligen Rechtsform abhängt. Anwälte im Gesellschaftsrecht müssen diese Auswirkungen verstehen, um Mandanten effektiv zu beraten und zu begleiten, einschließlich der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer und Vorstände sowie der Beschränkung von Rechten der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenz einer Gesellschaft hat gravierende gesellschaftsrechtliche Auswirkungen und beeinflusst sowohl die Rechtsstellung der Gesellschafter als auch die der Geschäftsführung. Als Anwalt im Gesellschaftsrecht muss man sich dieser Auswirkungen bewusst sein, um Mandanten umfassend beraten und begleiten zu können.

Die gesellschaftsrechtlichen Implikationen einer Insolvenz variieren je nach Rechtsform der Gesellschaft:

1. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

1.1 Insolvenzantragspflicht

Gemäß § 15a InsO haben Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, Insolvenz anzumelden. Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

1.2 Geschäftsführung

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Verwaltung der Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter übernommen (§ 80 InsO). Die Geschäftsführung verliert somit ihre Befugnisse.
Gesellschafterrechte: Die Rechte der Gesellschafter, insbesondere das Recht auf Gewinnausschüttung, werden durch das Insolvenzverfahren beschränkt. Alle Maßnahmen, die die Insolvenzmasse gefährden könnten, sind unzulässig.

2. Aktiengesellschaft (AG)

Auch hier besteht eine Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO für den Vorstand.
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung der AG, und der Vorstand verliert seine Befugnisse.

Aktionärsrechte, insbesondere das Bezugsrecht und das Recht auf Dividendenausschüttung, werden durch das Insolvenzverfahren beeinträchtigt.

3. Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)

Die Insolvenz einer Personengesellschaft kann auch die persönliche Insolvenz der Gesellschafter nach sich ziehen, da diese – je nach Rechtsform – unbeschränkt haften.
Die Insolvenzantragspflicht trifft ebenfalls die Geschäftsführung bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter.
Im Insolvenzverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsführung.

Besondere Beachtung verdienen auch die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen in Bezug auf Sanierung und Restrukturierung. Das Insolvenzrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung der Gesellschaft (z.B. durch einen Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO). Dies kann die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen begünstigen.

Insgesamt haben Insolvenzen erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftsrechtliche Gefüge einer Gesellschaft. Die rechtzeitige und umfassende Beratung durch einen Anwalt ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und die besten Möglichkeiten für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter zu nutzen.

Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
 

Author

Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die zum {{title}} beraten.

moreResultsText

Fachanwältin für
Insolvenz- und Sanierungsrecht

Kanzlei für Insolvenzrecht und -verwaltung, Wirtschaftsrecht, Schuldnerberatung und Testamenstvollstreckung
Languages
DE, EN
Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Strafrecht,

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
Languages
DE, EN
13 Lawyers
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob
{{count_recursive}} Steuerberater, die zum {{title}} beraten.

Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Strafrecht,

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
Languages
DE, EN
13 Lawyers
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob
{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

moreResultsText

{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

13/01/2021 17:26

Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht.  Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
16/01/2020 13:16

Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung  der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 
13/02/2020 12:11

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht sich der Geschäftsführer gem. § 15b InsO gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig, wenn er Zahlungen vornimmt, die nicht einen konkret verwertbaren Gegenwert für die Insolvenzmasse erbringen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
16/01/2020 09:07

Nach aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zahlen von sich in der Krise bzw. Insolvenz befindlichen Unternehmen immer mehr an. Die neuere Rechtsprechung des BGH führt nun auch zu gesteigerten Warnpflichten bei Steuerberatern.  Im Rahmen dieses Beitrags soll mittels aufbereiteter aktueller Urteile ermittelt werden, inwieweit diese „Warnpflichten“ auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater treffen können bzw. ein Verstoß gegen diese im Einzelfall auch eine Haftung derselben auslösen kann – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

published on 12/11/2023 17:30

Der BGH verfestigt und konkretisiert hier unter anderem die mit Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) angestoßene Richtungsänderung ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Beschränkung der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Des weit
published on 10/06/2021 15:01

Laut Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2018 – I-4 U 93/16) ist die Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG kein von einer D&O-Versicherung gedeckter Schadensersatzanspruch. Die Zahlungen von insges
published on 10/06/2021 15:50

1. Einen vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO aufgestellten Liquiditätsstatus, der auf den Angaben aus der Buchhaltung des Schuldners beruht, kann der Gesc
published on 10/06/2021 15:18

1. Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung ausgeglichen wird.