spezielle Arten des Insolvenzverfahrens

Unterthemen von spezielle Arten des Insolvenzverfahrens

spezielle Arten des Insolvenzverfahrens

erstmalig veröffentlicht: 13.02.2024, letzte Fassung: 13.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Das Insolvenzrecht bietet verschiedene spezielle Verfahren, darunter Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren, Eigenverwaltungsverfahren, Insolvenzplanverfahren und Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen, die auf die Bedürfnisse von Schuldner und Gläubigern zugeschnitten sind. Diese Verfahren ermöglichen die Sanierung oder Abwicklung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Unternehmen und Personen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO).

Das Insolvenzrecht umfasst verschiedene spezielle Arten von Insolvenzverfahren, die je nach den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Schuldner und Gläubiger angewendet werden können. Diese speziellen Verfahren bieten alternative Lösungen zur Sanierung oder Abwicklung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Unternehmen oder Personen.

Regelinsolvenzverfahren: Das Regelinsolvenzverfahren ist das Standardverfahren, das in der Insolvenzordnung (InsO) vorgesehen ist. Es richtet sich an Schuldner, deren Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken und die Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen. Unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters wird das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und verteilt. Dieses Verfahren ist in den §§ 1-292 InsO geregelt.

Verbraucherinsolvenzverfahren: Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an natürliche Personen, die keine selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben oder ausgeübt haben. Ziel ist es, überschuldeten Privatpersonen eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Es gibt zwei Varianten: das Regelverfahren und das vereinfachte Verfahren. Das Verfahren ist in den §§ 304-318 InsO geregelt.

Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen: Dieses Verfahren richtet sich an Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind und über ein ausreichendes Vermögen verfügen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren oder geordnet abzuwickeln, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Es ist in den §§ 270-283 InsO geregelt.

Eigenverwaltungsverfahren: Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die Geschäftsführung des Schuldners während des Insolvenzverfahrens im Amt, unter Aufsicht eines Sachwalters. Dieses Verfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich unter eigener Leitung zu sanieren und zu restrukturieren, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Es ist in den §§ 270-274a InsO geregelt.

Insolvenzplanverfahren: Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht es dem Schuldner, einen Sanierungsplan vorzulegen, der die Befriedigung der Gläubiger regelt. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht genehmigt werden. Dieses Verfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Sanierung selbst zu steuern und ihren Betrieb fortzuführen. Es ist in den §§ 217-269 InsO geregelt.


Diese speziellen Arten von Insolvenzverfahren bieten verschiedene Möglichkeiten zur Bewältigung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Schuldner und Gläubiger zugeschnitten sind. Die genaue Anwendung und Durchführung dieser Verfahren erfordert fundiertes Wissen im Insolvenzrecht und eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch

Anwälte

25 Anwälte, die zum spezielle Arten des Insolvenzverfahrens beraten.