vorsätzliche Benachteiligung, § 133 InsO

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1 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

21.11.2023

Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz. 

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3 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2022 - IX ZR 148/19

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

In dem Urteil vom 10. Februar 2022 bezieht sich der Bundesgerichtshof zunächst auf die veränderte Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) eingeführt wurde und nach der die tatbestandlichen Anforderungen f&uum

Bundesgerichtshof Urteil, 3. März 2022 - IX ZR 78/20

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

Der BGH verfestigt und konkretisiert hier unter anderem die mit Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) angestoßene Richtungsänderung ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Beschränkung der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Des weit

Bundesgerichtshof Urteil, 6. Mai 2021 - IX ZR 72/20

bei uns veröffentlicht am 12.11.2023

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2021 stellt eine Neuausrichtung in Bezug auf die Vorrausetzungen der sog. Vorsatzanfechtung dar. So erhöht der BGH in seiner Entscheidung die tatbestandlichen Anforderungen für die Vorsatzanfechtu