Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

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13/02/2024 11:19

Die Insolvenzeröffnung hat tiefgreifende Auswirkungen auf Schuldner, Gläubiger und Insolvenzorgane, indem sie die Verwaltung des Schuldnervermögens, die Rechte und Pflichten der Beteiligten neu ordnet und laufende Verträge des Schuldners beeinflusst.

Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

originally published: 13/02/2024 11:19, updated: 13/02/2024 11:19
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Die Insolvenzeröffnung hat tiefgreifende Auswirkungen auf Schuldner, Gläubiger und Insolvenzorgane, indem sie die Verwaltung des Schuldnervermögens, die Rechte und Pflichten der Beteiligten neu ordnet und laufende Verträge des Schuldners beeinflusst.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat weitreichende Auswirkungen auf alle beteiligten Parteien, einschließlich des Schuldners, der Gläubiger und der Insolvenzorgane. Diese Auswirkungen sind in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und betreffen verschiedene Bereiche wie die Verwaltung des Schuldnervermögens, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie den Ablauf des Verfahrens.

Ein zentrales Element der Insolvenzeröffnung ist die Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Schuldnervermögens zum Wohle der Gläubiger. Dabei hat er die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und gegebenenfalls zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Die Insolvenzeröffnung führt auch zur Unterbrechung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner, da nun sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern ausgesetzt sind und nur noch im Insolvenzverfahren erfolgen können.

Des Weiteren werden durch die Insolvenzeröffnung die Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger neu geordnet. Während der Schuldner nun bestimmte Handlungsbefugnisse verliert, wie etwa die Verfügung über sein Vermögen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Diese Forderungsanmeldung ist entscheidend für die spätere Verteilung der Insolvenzmasse.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Insolvenzeröffnung betrifft die Auswirkungen auf laufende Verträge des Schuldners. Gemäß § 103 InsO kann der Insolvenzverwalter Verträge, die der Schuldner vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossen hat, grundsätzlich wählen, ob er diese erfüllt oder kündigt. Dies kann erhebliche Konsequenzen für Vertragspartner des Schuldners haben, insbesondere wenn es sich um langfristige oder wertvolle Verträge handelt.

Insgesamt hat die Insolvenzeröffnung eine Vielzahl von Auswirkungen auf alle Beteiligten und erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen sowie eine sorgfältige Planung und Koordination seitens des Insolvenzverwalters und der betroffenen Parteien. Es ist wichtig, dass sowohl Schuldner als auch Gläubiger ihre Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren verstehen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und zu sichern.

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Fachanwältin für
Insolvenz- und Sanierungsrecht

Kanzlei für Insolvenzrecht und -verwaltung, Wirtschaftsrecht, Schuldnerberatung und Testamenstvollstreckung
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31/01/2020 14:57

Um einer Haftung nach § 15b InsO zu entgehen, sollten Sie sich als Geschäftsführer eines Unternehmens über die Voraussetzungen der Ersatzpflicht im Klaren sein. Nach der genannten Vorschrift sind Zahlungen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) untersagt. Entscheidend ist daher die Beurteilung, wann ein solcher Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt. In diesem Beitrag erfahren Sie Wichtiges zur Beurteilung, ob der Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" vorliegt, wie und von wem dieser im Prozess ggf. darzulegen und zu beweisen ist und wie die Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen ist.
12/10/2017 17:58

Ein Insolvenzverfahrens über dem Vermögen des Unternehmers stellt keinen wichtigen, dessen Vergütungsansprüche ausschließenden Kündigungsgrund eines nach Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrages dar.
28/06/2018 11:42

Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen sind keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten "nach diesem Gesetz" – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
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published on 04/10/2021 13:51

Die Zahlungspflicht des Geschäftsführer aus § 15b InsO (früher § 64 GmbhG a.F.) ist nach neuester Rechtssprechung des BGH von einer D&O-Versicherung gedeckt.