Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
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Risiken einer Sanierung
Die Sanierung eines Unternehmens in einer finanziellen Schieflage ist oft mit erheblichen Risiken verbunden, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dabei können verschiedene Herausforderungen auftreten, die den Erfolg einer Sanierung gefährden oder sogar das Scheitern des Unternehmens begünstigen.
Finanzielle Belastungen: Eine Sanierung erfordert häufig zusätzliche finanzielle Mittel, sei es durch die Aufnahme von Krediten, die Inanspruchnahme von Bürgschaften oder Eigenkapitalmaßnahmen. Diese finanziellen Belastungen können das Unternehmen weiter in die Krise treiben, insbesondere wenn die Sanierung nicht den gewünschten Erfolg bringt.
Widerstand der Gläubiger: Gläubiger, insbesondere Banken und Lieferanten, können sich gegen Sanierungsmaßnahmen sperren, wenn sie Zweifel an der Erfolgsaussicht haben oder ihre eigenen Forderungen gefährdet sehen. Dies kann den Sanierungsprozess erheblich erschweren oder sogar zum Scheitern bringen.
Operative Risiken: Während einer Sanierung müssen oft tiefgreifende Veränderungen im Unternehmen vorgenommen werden, wie etwa die Umstrukturierung von Abteilungen, die Optimierung von Prozessen oder der Abbau von Arbeitsplätzen. Diese Maßnahmen können zu operativen Störungen führen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen.
Rechtliche Unsicherheiten: Die Sanierung eines Unternehmens ist oft von rechtlichen Unsicherheiten begleitet, insbesondere im Hinblick auf insolvenzrechtliche Vorschriften und die Rechte der Gläubiger. Fehler bei der rechtlichen Gestaltung der Sanierung können schwerwiegende Konsequenzen haben und den Erfolg des Sanierungsprozesses gefährden.
Verlust von Kunden und Mitarbeitern: Die Unsicherheit während einer Sanierung kann dazu führen, dass Kunden und Mitarbeiter das Vertrauen in das Unternehmen verlieren und sich anderen Anbietern zuwenden. Ein Kundenverlust kann die Umsätze des Unternehmens weiter verringern, während ein Mitarbeiterabbau die Leistungsfähigkeit und das Know-how des Unternehmens beeinträchtigen kann.
Um die Risiken einer Sanierung zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung entscheidend. Dies erfordert nicht nur finanzielle und operative Maßnahmen, sondern auch eine umfassende rechtliche Beratung und Begleitung durch erfahrene Fachleute.
Rechtsquellen können hier unter anderem die Insolvenzordnung (InsO), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG) sein, die relevante Bestimmungen für die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen enthalten. Zudem können Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und anderer Gerichte wichtige Hinweise und Leitlinien für die rechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen liefern.
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Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
Mögliche Sicherungsinstrumente für Gläubiger vor der Insolvenz ihres Schuldners sind zum Beispiel:
- Factoring
- Bürgschaft
- Aussonderungsrechte
- Absonderungsrechte
Als Factoring wird der Forderungskauf und Forderungsverkauf bezeichnet. Dabei geht es um den Kauf bzw. eine besondere Form eines Geschäfts über die Abtretung von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.
Der Factor zahlt regelmäßig sofort an den Factorkunden eine Summe auf die Forderung, so dass sich bei diesem die Liquidität erhöht. Hierfür erhält der Factor ein Entgelt, welches in der Regel zwischen 0,8 und 2,5% des Forderungsbestandes liegt.
Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko des Schuldners (Debitor). Nur dann, wenn er das Ausfallrisiko übernimmt, liegt ein echtes Factoring vor, welches sich nach kaufrechtlichen Bestimmungen vollzieht. Dagegen handelt es sich um ein unechtes Factoring, wenn der Factor bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Debitor) auf den Factorkunden zurückgreifen kann. Hierfür gelten darlehensrechtliche Bestimmungen.
Bezogen auf die Abtretung von Bankforderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass aus dem bestehenden Bankgeheimnis kein Abtretungsausschluss folgt, so dass somit auch Bankforderungen wirksam abgetreten werden können. Allerdings könnte sich aus dem Verstoß gegen das Bankgeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergeben, den dieser allerdings nachzuweisen hat.
Zur Sicherung von Forderungen durch eine Bürgschaft können Sie hier weiter lesen.