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5 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Haftungsrisiken von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten

16.01.2020

Nach aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zahlen von sich in der Krise bzw. Insolvenz befindlichen Unternehmen immer mehr an. Die neuere Rechtsprechung des BGH führt nun auch zu gesteigerten Warnpflichten bei Steuerberatern.  Im Rahmen dieses Beitrags soll mittels aufbereiteter aktueller Urteile ermittelt werden, inwieweit diese „Warnpflichten“ auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater treffen können bzw. ein Verstoß gegen diese im Einzelfall auch eine Haftung derselben auslösen kann – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

13.01.2021

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 18. September 2020 einen 247 Seiten langen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt hatte, dauerte es nicht einmal einen Monat

Gesetzesänderung in der Corona-Krise: Übergangsregelungen im Insolvenzrecht

27.03.2020

Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Strafrechtliche Konsequenzen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

16.09.2020

Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.

Haftung von Unternehmensberatern in der Insolvenz des Mandanten – Keine Haftung ohne vertragliche Pflichtvereinbarung

23.01.2020

Ein Unternehmens- bzw. Sanierungsberater ist laut Entscheidung des OLG Frankfurt nicht zum Hinweis auf die Insolvenzreife des Mandanten verpflichtet, wenn die abschließend aufgelisteten Leistungspflichten im Mandatsbrief eine solche Pflicht nicht erkennen lassen und darüber hinausgehende steuerliche und rechtliche Angelegenheiten explizit vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin