Insolvenzeröffnung

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Insolvenzeröffnung

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Insolvenzeröffnung

originally published: 13/02/2024 11:34, updated: 13/02/2024 11:34
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Die Insolvenzeröffnung markiert den Beginn eines Insolvenzverfahrens und hat weitreichende Konsequenzen für Schuldner und Gläubiger, einschließlich einer vorläufigen Vermögensverwaltung und der Möglichkeit zur Forderungsanmeldung. Rechtsquellen sind die Insolvenzordnung (InsO), einschlägige Rechtsprechung und europäische Insolvenzrechtsnormen wie die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO).

Die Insolvenzeröffnung markiert den offiziellen Beginn eines Insolvenzverfahrens und hat weitreichende Konsequenzen für alle beteiligten Parteien, einschließlich des Schuldners, der Gläubiger und des Insolvenzverwalters. Gemäß der Insolvenzordnung (InsO) erfolgt die Insolvenzeröffnung entweder auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners selbst.

Für den Schuldner bedeutet die Insolvenzeröffnung zunächst eine vorläufige Verwaltung seines Vermögens durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Schuldners zu sichern und eine Übersicht über die finanzielle Situation zu erstellen. Während dieser Phase ist der Schuldner in der Regel von seiner Verfügungsbefugnis über sein Vermögen eingeschränkt.

Für die Gläubiger markiert die Insolvenzeröffnung den Zeitpunkt, an dem sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden können. Dieser prüft die angemeldeten Forderungen und entscheidet über ihre Anerkennung oder Ablehnung. Die Gläubiger müssen sich aktiv am Verfahren beteiligen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können und eine möglichst hohe Befriedigung ihrer Forderungen zu erreichen.

Der Insolvenzverwalter übernimmt nach der Insolvenzeröffnung die Verwaltung des Schuldnervermögens und führt das Insolvenzverfahren durch. Er hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern, zu verwalten und zu verwerten, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dabei ist er verpflichtet, die Interessen aller Gläubiger zu berücksichtigen und das Vermögen des Schuldners gleichmäßig zu verteilen.

Rechtsquellen für die Insolvenzeröffnung sind vor allem die Insolvenzordnung (InsO) sowie einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte (OLG). Darüber hinaus sind auch europäische Insolvenzrechtsnormen relevant, wie die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO).

Insgesamt ist die Insolvenzeröffnung ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren, der die Weichen für die weitere Abwicklung des Verfahrens stellt und maßgeblich die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Eine fundierte rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen wichtig, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren und die rechtlichen Vorgaben zu beachten.

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Fachanwältin für
Insolvenz- und Sanierungsrecht

Kanzlei für Insolvenzrecht und -verwaltung, Wirtschaftsrecht, Schuldnerberatung und Testamenstvollstreckung
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16/01/2020 13:16

Wenn sich tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung  der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, und damit für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund besteht, scheidet u. U. eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus und den Steuerberater trifft ggf. eine Hinweispflicht bezüglich dieses Insolvenzgrundes – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin 
16/01/2020 09:07

Nach aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen steigen die Zahlen von sich in der Krise bzw. Insolvenz befindlichen Unternehmen immer mehr an. Die neuere Rechtsprechung des BGH führt nun auch zu gesteigerten Warnpflichten bei Steuerberatern.  Im Rahmen dieses Beitrags soll mittels aufbereiteter aktueller Urteile ermittelt werden, inwieweit diese „Warnpflichten“ auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater treffen können bzw. ein Verstoß gegen diese im Einzelfall auch eine Haftung derselben auslösen kann – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
13/01/2021 16:41

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 18. September 2020 einen 247 Seiten langen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt hatte, dauerte es nicht einmal einen Monat
27/03/2020 22:05

Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
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1. Sozialversicherungsträger haben das Vorliegen eines Insolvenzgrundes in gleicher Weise glaubhaft zu machen wie andere Gläubiger auch. Die Strafbarkeit der Nichtabführung von Beiträgen ist einer von mehreren Umständen, der
published on 12/11/2023 18:22

Im Urteil vom 03.03.2022 stellt der Bundesgerichtshof  fest, dass die insolvenzrechtliche Überschuldung gemäß § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) im Kontext der Vorsatzanfechtung gemäß den Bestimmungen der §&
published on 12/11/2023 17:55

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published on 12/11/2023 17:30

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