Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 23 Grundsatz
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
Der Gefangene hat das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu verkehren. Der Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt ist zu fördern.
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published on 15/09/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde des wird der Beschluss der auswärtigen kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg bei dem Amtsgericht Straubing vom 03.04.2017 aufgehoben, soweit der Antrag des Beschwerdeführers au
published on 21/09/2018 00:00
Tenor
Der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Juni 2017 - 5 Ws 107-108/17 Vollz - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
published on 08/07/2015 00:00
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 23.2.2015 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Antragssteller hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen.
Der Streitwert wird auf bis 500,- Euro festgesetzt.
published on 30/01/2015 00:00
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Stendal vom 21. November 2014 aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Prüfung und Entscheidung auch über die Kosten der Rech
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