Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 62 Zuschüsse zu Zahnersatz und Zahnkronen

Die Landesjustizverwaltungen bestimmen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften die Höhe der Zuschüsse zu den Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der zahntechnischen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Sie können bestimmen, daß die gesamten Kosten übernommen werden.

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 62 StVollzG.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 20. Okt. 2014 - 20 Ws 257/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor 1. ... 2. Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 18.07.2014 wird gem. § 116 Abs. 1, §§ 117, 119 Abs. 1 StVollzG auf Kosten des Antragstellers (

Sozialgericht Koblenz Urteil, 22. Juni 2010 - S 16 KR 87/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 30.05.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.08.2007 wird dem Grunde nach festgestellt, dass der Kläger in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert is