Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 139 Justizvollzugsanstalten
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
Die Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung werden in Anstalten der Landesjustizverwaltungen (Justizvollzugsanstalten) vollzogen.
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published on 11/10/2005 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG § 201 Nr. 3 Satz 1 Bei der Entscheidung über einen Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) in einem nach Inkrafttr
published on 28/01/2016 00:00
weitere Fundstellen ...
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz vom 27. November 2015 aufgehoben.
2. Die durch Urteil des Landgerichts Mainz vom
published on 30/09/2011 00:00
Tenor
1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet.
2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg
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