Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 9 Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt

(1) Ein Gefangener ist in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen, wenn er wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu zeitiger Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 oder § 7 Abs. 4 angezeigt ist. Der Gefangene ist zurückzuverlegen, wenn der Zweck der Behandlung aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, nicht erreicht werden kann.

(2) Andere Gefangene können mit ihrer Zustimmung in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Anstalt zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind. In diesen Fällen bedarf die Verlegung der Zustimmung des Leiters der sozialtherapeutischen Anstalt.

(3) Die §§ 8 und 85 bleiben unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 199 Übergangsfassungen


(1) Bis zum Inkrafttreten des besonderen Bundesgesetzes nach § 198 Abs. 3 gilt folgendes: 1. § 46 - Taschengeld - erhält folgende Fassung: "Wenn ein Gefangener ohne sein Verschulden kein Arbeitsentgelt und keine Ausbildungsbeihilfe erhält, wird ihm e
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 7 Vollzugsplan


(1) Auf Grund der Behandlungsuntersuchung (§ 6) wird ein Vollzugsplan erstellt. (2) Der Vollzugsplan enthält Angaben mindestens über folgende Behandlungsmaßnahmen: 1. die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug,2. die Verlegung in ein

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 8 Verlegung. Überstellung


(1) Der Gefangene kann abweichend vom Vollstreckungsplan in eine andere für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständige Anstalt verlegt werden, 1. wenn die Behandlung des Gefangenen oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 6 Behandlungsuntersuchung. Beteiligung des Gefangenen


(1) Nach dem Aufnahmeverfahren wird damit begonnen, die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen zu erforschen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die Vollzugsdauer nicht geboten erscheint. (2) Die Untersuc

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 182 Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten


(1) Das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis eines Gefangenen und personenbezogene Daten, die anläßlich ärztlicher Untersuchungen erhoben worden sind, dürfen in der Anstalt nicht allgemein kenntlich gemacht werden. Andere personenbezogene Daten

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 85 Sichere Unterbringung


Ein Gefangener kann in eine Anstalt verlegt werden, die zu seiner sicheren Unterbringung besser geeignet ist, wenn in erhöhtem Maß Fluchtgefahr gegeben ist oder sonst sein Verhalten oder sein Zustand eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der An

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2004 - 5 StR 411/04

bei uns veröffentlicht am 25.11.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 64 Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei "Spielsucht". BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 LG Berlin - BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL v

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2000 - 1 StR 243/00

bei uns veröffentlicht am 06.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 243/00 vom 6. Juli 2000 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juli 2000 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürn

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Sept. 2010 - 2 StR 272/10

bei uns veröffentlicht am 01.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 272/10 vom 1. September 2010 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Juni 2017 - 20 Ws 181/17

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Gefangenen wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 09.05.2017 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahin abgeändert, dass der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 2.000 € festges

Landgericht Schwerin Beschluss, 26. Sept. 2016 - 4 O 159/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 10.12.2015 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. 2. Der Streitwert wird auf 500,- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller, derzeit Strafgefangener in der JVA, beantragt.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Juni 2016 - 1 Ws 84/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft G. gegen den Beschluss des Landgerichts G. vom 12. März 2015 werden jeweils kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1 Der in G. geborene deutsc

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - 2 C 43/10

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tatbestand 1 Der Kläger ist Oberpsychologierat im Landesdienst des Beklagten und als therapeutischer Leiter im Strafvollzug eingesetzt. Er beantragte erfolglos die Übern

Bundesverfassungsgericht Urteil, 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. 1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 31. Okt. 2005 - 2 Vollz Ws 415/05 (275/05)

bei uns veröffentlicht am 31.10.2005

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss und der angegriffene Beschwerdebescheid des Justizministeriums vom 27. April 2005 werden aufgehoben. 2. Über den Antrag des Antragstellers auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt hat die Justi

Referenzen

Ein Gefangener kann in eine Anstalt verlegt werden, die zu seiner sicheren Unterbringung besser geeignet ist, wenn in erhöhtem Maß Fluchtgefahr gegeben ist oder sonst sein Verhalten oder sein Zustand eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt...