Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 69 Hörfunk und Fernsehen

(1) Der Gefangene kann am Hörfunkprogramm der Anstalt sowie am gemeinschaftlichen Fernsehempfang teilnehmen. Die Sendungen sind so auszuwählen, daß Wünsche und Bedürfnisse nach staatsbürgerlicher Information, Bildung und Unterhaltung angemessen berücksichtigt werden. Der Hörfunk- und Fernsehempfang kann vorübergehend ausgesetzt oder einzelnen Gefangenen untersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt unerläßlich ist.

(2) Eigene Hörfunk- und Fernsehgeräte werden unter den Voraussetzungen des § 70 zugelassen.

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Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 70 Besitz von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung


(1) Der Gefangene darf in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen. (2) Dies gilt nicht, wenn der Besitz, die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstands 1. mit Strafe oder Geldb

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Aachen Beschluss, 07. Jan. 2019 - 33m StVK 22/19

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Streitwert wird auf 500 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsgegner leidet unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit emotional in

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Sept. 2015 - 1 Vollz (Ws) 383/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde und die sofortige Beschwerde werden als unzulässig verworfen. Der Betroffene trägt sowohl die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens (§ 121 Abs. 2 StVollzG) als auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§§ 121 Abs. 2 StVoll

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Jan. 2015 - 1 Ws (RB) 36/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Stendal vom 14. März 2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Landeskasse trägt die Kosten der Rechtsbeschwerde und

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Okt. 2014 - 1 Vollz(Ws) 404/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Dem Betroffenen wird kostenfrei (§ 21 GKG) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde sowie gegen die Versäumung der Frist für die Anbringung des Antrags auf Wiederein

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Juni 2012 - 2 Ws 96/12

bei uns veröffentlicht am 08.06.2012

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers wird als unbegründet verworfen, soweit er die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrt hat, die bis März 2010 von seinem Hausgeld abgebuchten Stromkosten für das in seinem Besitz befindliche Fe

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Berlin von 8. September 2008 - 592 StVK 187/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 GG in Verbindung mit Artikel 5

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Jan. 2006 - 1 Ws 500/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2006

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts -Strafvollstreckungskammer -Karlsruhe vom 25. Oktober 2004 wird kostenpflichtig mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Justizvollzugsanstalt ... verpflic

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Jan. 2004 - 6 K 2524/02

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 03.07.2002 und deren Widerspruchsbescheid vom 18.10.2002 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranz

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(1) Der Gefangene darf in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen. (2) Dies gilt nicht, wenn der Besitz, die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstands 1. mit Strafe oder Geldbuße bedroht...