Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 121b Gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen
(1) Das gerichtliche Verfahren im Sinne des § 121a richtet sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwendenden Bestimmungen gelten entsprechend. Über die Beschwerde entscheidet das Landgericht, über die Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof.
(2) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.
Referenzen - Gesetze | § 175 ZPO
§ 175 ZPO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 175 ZPO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
§ 175 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
§ 175 ZPO zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in...